Berlin (dpa/tmn) - Seit gut einem halben Jahr gibt es die Telekommunikations-Transparenzverordnung. Sie verpflichtet Mobilfunk- und Festnetzanbieter dazu, Kunden genau über Vertragsdetails und realistische Anschlussgeschwindigkeiten zu informieren.
Wie eine Untersuchung von Stiftung Warentest ("test", Ausgabe 2/2018) zeigt, informieren die Anbieter allerdings alles andere als transparent. Sowohl im stationären Handel als auch online wurden schwere Mängel festgestellt.
Beispiel Handel: Von fünf untersuchten Anbietern für Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse mit bundesweitem Filialnetz fielen vier glatt durch - Fazit: "inakzeptabel". Lediglich die Telekom erhielt die Wertung "bedenklich". Denn die vorgeschriebenen Produktinformationsblätter wurden mit Ausnahme der Telekom meist nicht ausgehändigt. Sie geben Aufschluss über Kündigungstermine, listen Abrechnungsdetails auf oder geben an, mit welchen Up- und Downloadgeschwindigkeiten Kunden realistisch rechnen können.
Detailfragen zu Kündigungsterminen oder wie Kunden ihre tatsächliche Internetgeschwindigkeit überprüfen können, wurden auch nur zum Teil angemessen beantwortet. Allgemein bemängelten die Tester, die Transparenzverordnung spiele bei der Schulung vieler Mitarbeiter wohl keine große Rolle.
Jurist Oliver Griess von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, gezielt nach den Produktinformationsblättern zu fragen und sich nicht darauf zu verlassen, dass man sie unaufgefordert erhält. Er hat allerdings festgestellt, dass neben den Verkäufern auch die Kunden bislang nicht so recht darüber Bescheid wissen, welche Informationspflichten ein Anbieter habe.
Neben der oft schwachen Beratung im Laden haben die Warentester auch im Netz Mängel festgestellt. Wer online einen neuen Mobilfunk- oder Festnetzanschluss bestellt, muss sich die nötigen Informationen oft erst mühsam zusammensuchen. Häufig waren die Produktinformationen nicht direkt über die Angebotsseiten zu erreichen, hatten inhaltliche Mängel oder waren erst gar nicht auffindbar. Insgesamt wurden 31 Anbieter geprüft - die Informationen von 15 Anbietern wurden dabei mit "angemessen", 7 mit "bedenklich" und 9 mit "inakzeptabel" bewertet.
"Es gibt viele Fälle, wo man sagen kann: Da könnte man etwas besser machen", findet auch Verbraucherschützer Griess. Allerdings: "Die Transparenzverordnung hat keine direkten Rechtsfolgen für den Verbraucher." Wird man also schlecht informiert oder erhält nicht die versprochenen Leistungen, kann man allenfalls Nachbesserung einfordern.
Etwa, indem man seine Internet-Datenraten über die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur dokumentiert und den Anbieter mit den Daten konfrontiert. Laut Bundesnetzagentur sind dafür rund 20 Messungen binnen zwei Tagen nötig. Oder aber man kündigt und versucht sein Glück beim nächsten Anbieter - wobei laut Griess in der Transparenzverordnung nicht klar geregelt ist, ob Kunden hier ein Sonderkündigungsrecht haben oder ob die normalen Kündigungsfristen gelten. © dpa
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