Bonn - Verbraucherinnen und Verbraucher sind künftig besser gegen viele Trick-Anrufe Krimineller geschützt. Und zwar gegen solche, die eine gefälschte Rufnummer ins Telefondisplay übertragen, um ihre wahre Identität zu verschleiern (Call-ID-Spoofing) und Betrügereien einzufädeln.
Denn Telekommunikationsanbieter müssen vom 1. Dezember an technisch sicherstellen, dass Anrufe abgebrochen werden, bei denen fälschlicherweise die Rufnummern der Notrufe 110 und 112 sowie die hochpreisigen Rufnummern (0)900 und (0)137 sowie Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste angezeigt werden, wie die Bundesnetzagentur mitteilt.
Rufabbruch oder unterdrückte Nummer
Zudem müssen die Anbieter sicherstellen, dass bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutsche Rufnummer im Display angezeigt wird. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Ausgenommen davon seien Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming, so die Behörde weiter.
Durch die Anonymisierungspflicht werde es verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer geben. Die Bundesnetzagentur erinnert aber auch daran, dass nicht zwangsläufig jeder Anruf dieser Art unseriös ist: Anrufende könnten sich auch aus berechtigten Gründen für eine Rufnummernunterdrückung entscheiden.
Mehr Sicherheit für Verbraucher
Ziel der neuen Schutzmaßnahme sei es, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Anrufen, die sie von einer deutschen Rufnummer bekommen, darauf verlassen können, dass wirklich der rechtmäßige Nummerninhaber oder die rechtmäßige Nummerninhaberin am anderen Ende der Leitung ist. © dpa
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