Corona Tracking-Apps sollen die Pandemie bekämpfen. Smarte Technik wird aber auch unabhängig davon zur Gesundheitsvorsorge erprobt. In den USA haben Forscher an der Stanford-Universität eine Toilette entwickelt, die Fäkalien medizinisch analysiert und ihre Benutzer erkennen soll.

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht von Rolf Schwartmann dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Mittels Kameras, Druck- und Bewegungssensoren soll die smarte Toilette Prostata-Krebs oder Nierenkrankheiten diagnostizieren können. Ausgewertet werden Durchflussrate und Druck des Urinstrahls, ebenso wie dessen molekulare Eigenschaften aber auch die Konsistenz des Stuhls.

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Fingerabdruck am Abspülknopf

Das smarte Klo soll bis zu 10 Biomarker messen können. Die Gesundheitsdaten werden dann automatisiert zum Zugriff für Mediziner in einer Cloud gespeichert. Wenn mehrere Personen die smarte Toilette medizinisch sinnvoll benutzen sollen, müssen diese voneinander unterschieden werden können. Dazu nimmt der Abspülknopf einen Fingerabdruck vom jeweiligen Benutzer ab.

Aber versagt die Technik, wenn die Spülung von jemand anderem gedrückt wird, etwa weil ein anderer Nutzer nicht abgezogen hat? Dieses Problem umgeht man über eine Kamera, die anstelle eines Irisscans eine Art Scan der Analregion vornimmt.

Das ist möglich, denn Studien ergaben deren Einzigartigkeit. Um den Datenschutz zu wahren, werden diese Bilder aber nicht gespeichert und verlassen das Gerät nicht. Sie dienen allein der Authentifizierung der Nutzer.

Die neun größten Bakterienschleudern

Oft hat man die Toilette als den schmutzigsten Ort in Verdacht. Doch das ist falsch. Hier sind die neun schlimmsten Bakterienschleudern. Hinweis: Dies ist ein Video aus unserem Archiv. (Bild: imago/photothek/Thomas Trutschel)

Datenträger der besonderen Art

Das alles mag noch nicht Stand der Technik sein, aber ein Witz ist es auch nicht. Also sollte man das Konzept zu Ende denken, und nach dem Datenschutz fragen. Fäkalien sind Datenträger der besonderen Art und die in ihnen enthaltenen Gesundheitsinformationen sind personenbeziehbar.

Sie sind eindeutig sensibel im Sinne des Datenschutzrechts. Erlaubt wäre die Verarbeitung der Gesundheitsdaten mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer der Toilette, die sorgsam über alles aufgeklärt werden müssten, was mit ihren Daten alles geschieht.

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Verwendete Quellen:

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