Zum "Safer Internet Day" äußert sich der Bundesjustizminister zum empfindlichen Thema der Verwendung von Gesundheitsdaten.
Die Krankenkassen in Deutschland dürfen nach Ansicht von Bundesjustizminister
In einem Gastbeitrag für den "Donaukurier" (Dienstag) zum "Safer Internet Day" schrieb Maas, niemand dürfe "faktisch dazu gezwungen werden, so intime Daten wie die Herzfrequenz, die Geschwindigkeit beim Joggen oder die Häufigkeit des Trainings im Fitnessstudio zu veröffentlichen".
Mass will deshalb prüfen lassen, "die Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten auf Grundlage des neuen EU-Datenschutzrechts einzuschränken".
Für Freizeitsportler seien Informationen, wie sie Fitness-Tracker liefern, durchaus sinnvoll. Das gelte auch für ihn als Triathleten, schrieb Maas.
Wichtig sei aber, über sensible Daten "frei und selbstbestimmt" entscheiden zu können. "Mit dieser Freiheit ist es nicht weit her, wenn Krankenkassen Tarifmodelle entwickeln, bei denen Sie den günstigen Tarif nur dann bekommen, wenn Sie einwilligen, dass Ihre kompletten Gesundheitsdaten ständig übermittelt werden."
Solche Geschäfte stellten die echte Freiwilligkeit der Einwilligung und damit ihre Zulässigkeit infrage. Menschen dürften "in keinem Fall zum reinen Objekt eines Algorithmus werden." © dpa
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