Haben Sie in letzter Zeit wegen der vermeintlichen Nutzung von Pornos im Internet eine Abmahnung der "Kanzlei Schmidt" aus Berlin erhalten? Dann sollten Sie die dort verlangte Zahlung auf keinen Fall tätigen! Es handelt sich um eine Masche von Betrügern.

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Abzocker verschicken seit einigen Tagen falsche Abmahnungen an Haushalte, in denen diese mit der vermeintlichen Nutzung pornographischer Inhalte im Internet konfrontiert werden. Das berichtet mimikama.at, ein Verein, der sich seit 2011 mit der Bekämpfung von Internetmissbrauch beschäftigt.

In dem Schreiben werden Empfänger beschuldigt, urheberrechtlich geschütztes Material weitergegeben zu haben. Konkret sollen Erotikfilme aus dem Netz weitergeschickt worden sein. Das Layout des Briefes mutet seriös an. Es enthält neben einem offiziellen Briefkopf auch ein Foto eines vermeintlichen Anwalts.

Dazu ist eine Kontonummer angegeben, an welche der Empfänger innerhalb eines Tages 950 Euro überweisen soll, um eine außergerichtliche Lösung zu finden. Diese unseriöse Zahlungsfrist hat die Gauner letztlich überführt. Der Hot-Spot-Betreiber "Freewave" deckte zudem auf, dass es sich bei dem Porträt des Anwalts um ein Bild aus einer Fotobörse handelt.

Auch die Rechtsanwaltskammer Berlin hat inzwischen vor den Betrügern gewarnt: "Hierzu teilen wir mit, dass es sich nach unseren bisherigen Erkenntnissen bei der 'Kanzlei Schmidt [Urheber- und Wettbewerbsrecht]' nicht um eine Rechtsanwaltskanzlei handelt. Keine der auf dem Briefkopf genannten Personen ist zur Rechtsanwaltschaft zugelassen." (fte)

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