Potsdam (dpa/tmn) - Handykunden können überhöhte Gebühren für Rücklastschriften aus dem Jahr 2013 von ihrem Provider zurückfordern. Diese betrugen teilweise bis zu 20 Euro und waren von den Mobilfunkanbietern nach diversen Prozessen im Jahr 2013 auf 4 Euro gesenkt worden.

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Diesen Betrag erachteten die Gerichte als angemessen für den Aufwand der Provider, wenn sie mit dem Kunden in Kontakt treten müssen, weil sein Konto beim Versuch, eine Lastschrift einzulösen, nicht gedeckt ist.

Für die Rückforderung, bei der sich Verbraucher auf die diversen Urteile berufen können, hat der Verein auf seiner Internetseite Musterschreiben zum Download bereitgestellt. Rückforderungsansprüche aus dem Jahr 2013 verjähren zum 31.12.2016. Ansprüche aus vorangegangenen Jahren sind also bereits verjährt.

Weil nur wenige Verbraucher zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern, hatte der Verbraucherschutzverein den Mobilfunkkonzern Telefónica Deutschland auf Abschöpfung des mit den Rücklastschriftpauschalen erzielten Gewinns an den Bundeshaushalt verklagt. Das Unternehmen und der Verein teilten nun mit, sich auf einen Vergleich geeinigt zu haben: Telefónica zahlt nun 12,5 Millionen Euro an den Fiskus.  © dpa

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