Berlin (dpa/tmn) - Lädt man eigene Fotos in soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram oder teilt sie in Whatsapp- oder Messenger-Gruppen, handelt es sich um eine Veröffentlichung.

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Dann brauchen auch Amateur-Fotografen die Einverständnis aller abgebildeten Personen, berichtet das Rechtsportal " irights.info". Am besten fragt man also schon vor dem Fotografieren und erklärt, was man mit den Bildern anstellen will. Eine solche Erlaubnis gilt auch als erteilt, wenn Fotografierte ein Honorar bekommen oder klar erkennbar ist, dass sie freiwillig fotografiert wurden. Wer ganz sichergehen will, lässt sich die Einwilligung aber schriftlich geben. Im Streitfall muss häufig der Fotograf darlegen, dass eine Einverständnis vorliegt.   © dpa

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