Der Österreicher Max Schrems zieht schon seit 2011 gegen den Internetgiganten Facebook zu Felde, dem er Datenschutzverstöße vorwirft. Jetzt hat er einen Teilerfolg erzielt.
Der Europäische Gerichtshof hat eine geplante Verbraucher-Sammelklage gegen Facebook in Österreich für unzulässig erklärt, der sich auch Nutzer aus Deutschland anschließen wollten
Im eigenen Namen darf der österreichische Datenschützer Max Schrems aber sehr wohl in seiner Heimat gegen den internationalen Konzern klagen. Dies entschieden die EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg. (Rechtssache C-498/16) Der Dauerstreit des Aktivisten gegen das soziale Netzwerk geht damit in die nächste Runde.
Trotzdem: Für Max Schrems ist es ein Erfolg
Schrems betonte nach dem Urteil, nun sei der Weg für eine Musterklage gegen Facebook in Wien endlich frei, die Blockadeversuche des Unternehmens seien gescheitert.
Facebook zeigte sich indes zufrieden, dass keine Sammelklage zugelassen worden sei. Man freue sich darauf, die Angelegenheit beizulegen, erklärte eine Sprecherin.
Schrems hatte schon 2011 in Irland Beschwerde gegen Facebook eingelegt, das Unternehmen hat dort seinen europäischen Sitz.
Er wirft dem Netzwerk Datenschutzverstöße vor, fordert Unterlassung und Schadenersatz. Da die irische Datenschutzbehörde binnen drei Jahren nicht entschied, zog er 2014 in Österreich vor Gericht. Seitdem wird über Zuständigkeiten gestritten.
Schrems beruft sich auf das Recht als Verbraucher, in der Heimat statt im Ausland gegen international tätige Konzerne zu klagen. Dies ist nach EU-Recht möglich, genannt wird das Verbrauchergerichtsstand.
EuGH bestätigte grundsätzliches Klagerecht
Facebook hatte vor dem EuGH argumentiert, Schrems sei kein "Verbraucher", weil er als Aktivist das Netzwerk auch beruflich nutze, Bücher publiziere, Vorträge halte und Ansprüche anderer geltend machen wolle.
Das wies der EuGH zurück: Schrems habe durch diese Aktivitäten seine Eigenschaft als Verbraucher nicht verloren.
Eine Facebook-Klage als Verbraucher in Österreich auch im Namen anderer Nutzer - ob im eigenen Land oder im Ausland - sei hingegen nicht möglich, entschieden die obersten EU-Richter. Der Verbrauchergerichtsstand diene nur einzelnen Verbrauchern in Bezug auf von ihnen selbst abgeschlossene Verträge.
Schrems unermüdlicher Kampf
Das Verfahren in Österreich wurde zunächst im Namen von Schrems und sieben weiteren Personen aus Österreich, Deutschland und Indien geführt, die Datenschutzverstöße bei Facebook beklagen.
Diese hatten Schrems ihre Ansprüche abgetreten, damit er das Verfahren gesammelt führen könne. Nach Schrems' Worten wollten sich bis zu 25 000 Facebook-Nutzer aus mehreren Ländern dem Verfahren anschließen, darunter mehr als 5000 aus Deutschland.
Schrems hatte in seinem Dauerstreit mit Facebook 2015 bereits mit einem anderen Verfahren vor dem EuGH Furore gemacht: Damals kippte das Gericht die sogenannte Safe-Harbor-Vereinbarung der EU zur Datenübertragung in die USA. © dpa
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