Kürzlich noch eine Passion von Technikfreaks, heute beinah schon Breitensport. Immer mehr Menschen lassen hierzulande Drohnen in die Luft gehen. Doch welche Arten gibt es überhaupt, und wo kann man sie herumschwirren lassen? Darf man eine Drohne einfach abschießen, wenn man sich von ihr belästigt fühlt? Wir haben die Antworten.

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Wie wird eigentlich das Fliegen von Drohnen gesetzlich geregelt?

Die Benutzung von "Unbemannten Luftfahrzeugen", wie Drohnen offiziell heißen, wird im Luftfahrgesetz geregelt. Dieses wurde mit 1. Jänner 2014 novelliert, um für den Einsatz von Drohnen einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Auf Basis der Novelle hat die "Austro Control", welche die Bewilligungen für den Einsatz von Drohnen erteilt, die Durchführungsbestimmungen für deren Genehmigung herausgegeben.

Welche Art von Drohnen gibt es?

Drohnen werden in vier Klassen eingeteilt:

  • Spielzeug
  • Flugmodelle
  • unbemannte Luftfahrzeuge (ULFZ) der "Klasse 1" (mit Sichtverbindung)
  • unbemannte Luftfahrzeuge "Klasse 2" (ohne Sichtverbindung)

Das Gros der hierzulande herumschwirrenden Drohnen fällt in den Bereich "Spielzeug" und "Flugmodelle". Als Spielzeug gilt eine Drohne dann, wenn sie nicht mehr als 250 Gramm wiegt. Um ein Flugmodell handelt es sich wiederum, wenn die Drohne weniger als 25 Kilogramm schwer ist und der Flug unentgeltlich, in der Freizeit, nicht gewerblich und allein zum Zwecke des Flugs stattfindet. Sobald eine Kamera an Bord ist oder die Drohne gewerblich genutzt wird, fällt sie in die Kategorie ULFZ "Klasse 1" und ist somit bewilligungspflichtig. Diese Kategorie unterteilt sich in die Gewichtsklassen "bis fünf Kilo", "bis 25 Kilo" und "über 25 Kilo bis 150 Kilogramm" und unterscheidet auch in Sachen Einsatzort. Für die ULFZ "Klasse 2", die Musterprüfungen und einen Pilotenschein erfordern, gelten zudem bestimmte Bauvorschriften.

Wie viele Drohnen gibt es in Österreich eigentlich?

Die Anzahl an Drohnen oder Drohnenbesitzern lässt sich nicht wirklich festmachen. "Anträge auf das Fliegen mit Drohnen, die bewilligungspflichtig sind, gab es seit Anfang 2014 rund 1.500. Zwei Drittel davon wurden in der Zwischenzeit genehmigt", so Markus Pohanka, Pressesprecher der "Austro Control".

Wird im Handel beim Verkauf von Drohnen auf die gesetzliche Lage hingewiesen?

Eine gesetzliche Verpflichtung dafür gibt es nicht. Die Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes richten sich an die Betreiber eines "Unbemannten Luftfahrzeuges." Wolfgang Goger, Vertriebschef von Media Markt Österreich: "Die Fachberater in unseren Märkten weisen Kunden jeweils auf die Unterschiede und mögliche Gefahren hin. Zusätzlich verweisen wir direkt am POS auf die zu berücksichtigende Gesetzeslage."

Wo ist das Fliegen mit einer Drohne erlaubt?

Pohanka erklärt es anders herum: "Nicht einsetzen darf man eine Drohne in einem Luftraum, wo es auch für bemannte Flugzeuge Einschränkungen gibt." So sei Wien etwa ein Flugbeschränkungsgebiet. "Hier dürfen nur Linienflugzeuge und Rettungshubschrauber fliegen – sonst weitgehend keine anderen Flugzeuge und somit auch keine unbemannten Flugobjekte wie Drohnen." Generell ist es zum Beispiel verboten, mit Drohnen über Menschenansammlungen, dicht besiedelte Regionen, Naturschutzgebiete oder Kraftwerke zu fliegen.

Darf ich damit Foto- oder Videoaufnahmen machen?

Der Datenschutz gilt auch im Luftraum. Während das Filmen von Landstrichen oder Gewässern keine Konsequenzen nach sich zieht, sind Aufnahmen von Personen schon problematischer. Ist eine solche auf einem Drohnen-Video deutlich erkennbar, dringt man bereits in ihre Privatsphäre ein. Ein Film, auf dem Personen zu sehen sind, auf YouTube hochzuladen, kann auch rasch teuer werden. Betroffene könnten hier sogar Schadenersatz geltend machen.

Darf man eine Drohne abschießen, wenn man sich bedroht fühlt?

Nein! Ein Vorgehen auf eigene Faust wäre ein Fall von Selbstjustiz und somit illegal. Wer sich in seiner Privatsphäre gestört fühlt, sollte die Polizei kontaktieren.

Benötigt man für einen Drohnenflug eine Versicherung?

"Eine Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung dafür, dass die Drohne genehmigt werden kann und daher für genehmigungspflichtige Drohnen erforderlich, die nicht in die Spielzeugkategorie fallen", erklärt Markus Pohanka.

Welche Strafen lauern bei falschem Drohnen-Einsatz?

Wer etwa eine Drohne über 25 Kilo ohne Bewilligung steuert, muss nach dem Luftfahrtgesetz mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 22.000 Euro rechnen. Drohnen-"Piloten" haften im Wesentlichen für alle Schäden, die bei einem Flug verursacht werden können. Das kann rasch teuer werden – etwa, wenn bei einem Drohnenabsturz Personen verletzt werden. Bei erschwerenden Umständen kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen verhängt werden.

Welche Gefahren sind mit dem Einsatz von Drohnen eigentlich verbunden? Stichwort: Marcel Hirscher

Pohanka: "Die technischen Voraussetzungen, die eine Drohne in Österreich mitbringen muss, sind sehr hoch. Das betrifft vor allem die doppelte Ausführung von sicherheitskritischen Komponenten wie der Steuereinheit, um im Ernstfall einen unkontrollierten Absturz zu verhindern. Unser Regulativ hat sich hier absolut bewährt. Die Drohne, die hinter Marcel Hirscher in Madonna di Campiglio abgestürzt ist, wäre in Österreich vermutlich nicht genehmigt worden."

Wie entwickeln sich die Drohnen-Verkäufe im Handel?

Die Nachfrage nach Drohnen nimmt hierzulande massiv zu. "Der Run auf Spielzeugdrohnen ist nach wie vor ungebrochen. Der Großteil unserer Kunden kauft sofort einsatzfähige ,Quadrocopter', die im Bereich Spielzeug und Spaß angesiedelt sind. Technisch versierte beziehungsweise erfahrenere Flieger greifen wiederum oftmals zu den Profimodellen", so Sarah Holzer, Public Relations & Kommunikation bei Conrad Electronic. Auch bei Mediamarkt spürt man die immer stärker werdende Nachfrage deutlich. "Wir verzeichnen derzeit ein enormes Interesse an Drohnen aller Art, und es vergeht kaum ein Tag bei uns, an welchem wir keine High-End-Drohne verkaufen", sagt Wolfgang Groger.

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