Berlin (dpa/tmn) - Partyfotos von Betrunkenen oder peinliche Szenen auf Bildern des Ex-Partners: Solche Schnappschüsse schaffen es immer wieder in soziale Netzwerke. Nicht immer werden die Abgebildeten vorher um Erlaubnis gefragt oder freuen sich über solche Uploads.
"Wer ungewollte Bilder von sich bei Facebook, Instagram und Co findet, hat einen rechtlichen Anspruch, sie entfernen zu lassen", erklärt Till Kreutzer von Urheberrechtsportal iRights.info. Denn das Recht am eigenen Bild gelte auch im Internet. Danach entscheidet jeder selbst, ob und welche Fotos von ihm zugänglich sein sollen.
Wer ein ungewolltes Bild von sich entdeckt, müsse aber nicht gleich zum Anwalt gehen, sagt Kreutzer. Eine E-Mail an den Profilinhaber mit der Bitte um Entfernung der Aufnahme könne oftmals schon reichen. "Eine andere und wichtige Möglichkeit ist es, sich direkt an die Anbieter der Seite zu wenden und das Foto zu beanstanden", erklärt der Jurist. Dafür gibt es in der Regel bei sozialen Netzwerken einen entsprechenden " Melde-Button".
Die Betreiber der Netzwerke seien auch daran interessiert, gegen Rechtsverstöße vorzugehen. Das Problem an der Sache: "Wie schnell reagieren die Anbieter auf Beschwerden?", wirft Kreutzer eine wichtige Frage auf. Lässt sich der Betreiber zu viel Zeit oder handelt er gar nicht, komme man um einen Anwalt nicht herum. © dpa
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