Stuttgart (dpa/tmn) - Trickbetrüger geben sich derzeit am Telefon als Kommissare, verdeckte Ermittler oder Staatsanwälte aus und versuchen, die Angerufenen zur Herausgabe von Wertsachen zu bewegen.
Das Perfide daran: Im Telefondisplay der Angerufenen erscheint der Polizei-Notruf 110 oder eine andere örtliche Nummer, weil die Kriminellen mit Hilfe einer bestimmten Technik - des sogenannten Call-ID-Spoofing - die Nummernanzeige manipuliert haben. Tatsächlich rufen die Täter aber aus dem Ausland an. Die Polizei hingegen ruft niemals unter der Nummer 110 an und fordert auch niemals Geld, erläutert die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Wer nach einem verdächtigen Anruf unsicher ist, sollte sich ans örtliche Polizeirevier wenden oder selbst die 110 wählen - aber niemals auf Wahlwiederholung drücken, weil er dann möglicherweise wieder bei den Betrügern landet. Grundsätzlich sollte man am Telefon nie über persönliche oder finanzielle Verhältnisse sprechen, sich nicht unter Druck setzen lassen und im Zweifel sofort auflegen.
Teils spielten die Anrufer ihre Rolle so überzeugend, dass Opfer - meist Senioren - tatsächlich an der Haustür Wertsachen an Komplizen der Anrufer, die sich wiederum als Zivilpolizisten ausgeben, übergeben hätten, so die Kriminalprävention. Wer misstrauisch reagiert, werde von den Kriminellen mit dem Hinweis, er behindere polizeiliche Ermittlungen, unter Druck gesetzt und eingeschüchtert.
Die Maschen, die Opfer zu einer Übergabe zu drängen, sind den Experten zufolge vielfältig: So gaukeln die Kriminellen ihren Opfern zum Beispiel vor, dass ihre Wertsachen wegen bevorstehender Einbrüche daheim nicht mehr sicher seien, dass sie angeblich Falschgeld untergeschoben bekommen hätten, oder dass ihr Kundenberater bei der Bank korrupt sei, weshalb man schnell sein Geld abheben sollte. Teils würden die Angerufenen auch aufgefordert, Western-Union-Überweisungen vorzunehmen - angeblich, um Betrügerbanden das Handwerk zu legen.
Wer bereits Opfer der Betrüger geworden ist, sollte sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle wenden und Anzeige erstatten. © dpa
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