Sie haben in Ihrem Haushalt nicht nur ein Auto, sondern zwei? Wie Sie den Zweitwagen am besten versichern, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Welche Möglichkeiten Sie haben und welche Voraussetzungen Sie für spezielle Tarife einer Zweitwagenversicherung erfüllen müssen, lesen Sie im Folgenden.
In vielen Haushalten gibt es heutzutage mehr als ein Auto. Wo mehrere erwachsene Personen zusammenleben und individuell mobil sein möchten, kann das ebenso der Fall sein wie in einem Single-Haushalt. Manch einer gönnt sich womöglich einen Zweitwagen, beispielsweise ein Cabrio, das er nur über die Sommermonate nutzt, aber genauso wie das erste Auto natürlich versichern muss. Insbesondere Fahranfänger können aber viel Geld sparen, wenn sie das erste eigene Auto als Zweitwagen der Eltern versichern lassen.
Bei der Kfz-Versicherung nach Rabatten für den Zweitwagen erkundigen
Eine Pflicht, den Zweitwagen beim selben Unternehmen wie das erste Auto zu versichern, besteht natürlich nicht. Oftmals lohnt es sich aber finanziell. Viele Versicherer bieten ihren Kunden nämlich bessere Konditionen an, wenn sie gleich mehrere Pkw versichern. So kann der Zweitwagen beispielsweise in einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden als der Erstwagen. Da Fahranfänger in der Regel in der ungünstigsten Klasse einsteigen, kann es sich gerade für sie lohnen, das Auto über die Versicherung der Eltern abzusichern.
Voraussetzungen für eine Zweitwagenversicherung
Besonders günstig wird es zumeist nur dann, wenn der Versicherungsnehmer auch der Fahrzeughalter ist. Für Fahranfänger, die ihr Auto über die Eltern versichern lassen möchten, bedeutet dies: Der Pkw sollte auch auf den entsprechenden Elternteil zugelassen sein. Wichtig ist in diesem Fall allerdings, dass der regelmäßige Fahrer des Autos auch dem Versicherungsunternehmen gemeldet wird. Nur dann ist er im Schadensfall abgesichert. Zählen Fahranfänger zum Nutzerkreis des Fahrzeugs, macht sich das durch eine höhere Versicherungsprämie bemerkbar. In der Regel ist das aber dennoch günstiger, als in der schlechtesten Schadenfreiheitsklasse einzusteigen.
Das sollten Fahranfänger wissen
Grundsätzlich gilt: Der Schadenfreiheitsrabatt, den eine Versicherung nach vielen Jahren unfallfreien Fahrens gewährt, gilt nur für den Versicherungsnehmer. Entscheidet sich der Fahranfänger also für eine günstigere Zweitwagenversicherung über die Eltern, steigt er nicht selbst in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse auf. Wechselt er dann irgendwann zu einer eigenen Versicherung, wird er womöglich wieder hochgestuft. Im Zweifel sollten Sie sich bei Ihrem Versicherer erkundigen, ob eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts auf den Fahranfänger möglich ist, wenn nachgewiesen werden kann, dass er den Zweitwagen der Eltern überwiegend genutzt hat und unfallfrei gefahren ist. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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