München - Auto- und Fahrradfahrer müssen am Zebrastreifen ausnahmslos halten, sobald jemand die Straße überqueren möchte. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz hin. Nur der Schienenverkehr muss die Fußgänger nicht vorlassen. Kommt etwa eine Straßenbahn, müssen Fußgänger warten.
Zu den Fußgängern gehören auch Rollstuhlfahrer, Inline-Skater, Rollschuhfahrer, Rollerfahrer - und Fahrradfahrer, sofern sie ihr Rad schieben. Auf ihr Vorrecht verlassen sollte sich allerdings keiner. Durch Blickkontakt sollten Passanten Auto- oder Fahrradfahrern unmissverständlich signalisieren, dass sie vorhaben, die Straße zu überqueren.
Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, weil Auto- oder Radfahrer sich nicht an die Regel "mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und anhalten, wenn jemand die Straße überqueren möchte" hielten oder die Absicht der Fußgänger nicht erkannten.
Auf dem Zebrastreifen wie auch fünf Meter vor dem Weg gilt außerdem ein Halte- und Parkverbot sowie ein Überholverbot. Bei Nichtbeachtung drohen ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.
© dpa-infocom, dpa:220912-99-732484/2 © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.