Sturmschäden gehören besonders im Herbst zum Übel vieler Autofahrer. Schäden am Fahrzeug übernimmt in der Regel die Kfz-Teilkaskoversicherung. Aber es gibt Grenzen!
Bei starkem Wind und Sturm kann nicht nur das Autofahren selbst zum riskanten Vergnügen werden, sondern auch das Parken des Fahrzeugs. Herabfallende Dachziegel und Fassadenteile, umgekippte Baugerüste oder Bäume und abgerissene Äste können am Auto viel Schaden anrichten. In den meisten Fällen springt dann die Kfz-Teilkaskoversicherung ein, aber nicht in allen. Wer überhaupt keine Kaskoversicherung besitzt, bleibt komplett auf den Reparaturkosten sitzen.
Sturmschäden in der Kaskoversicherung
Auch, wenn die Kfz-Teilkaskoversicherung einen Großteil an Sturmschäden abdeckt, liegen einige Beschädigungen in einer Grauzone. Der ADAC weist darauf hin, dass beispielsweise Beulen an einem geparkten Auto oder Schäden im Frontbereich des Fahrzeugs im schlechtesten Fall mit der Bestätigung durch das Wetteramt nachgewiesen werden müssen. Darüber hinaus gilt, dass zum Zeitpunkt des Schadens mindestens Windstärke 8 vorliegen muss. Liegt ein Gegenstand, wie etwa ein Baum, bereits länger auf der Straße und fahren Sie in das Hindernis hinein, greifen viele Teilkaskoversicherungen überhaupt nicht. In diesem Fall hilft dann nur noch die Vollkasko.
Wer sich bei einem Schaden unsicher ist, sollte die Beschädigung unmittelbar fotografieren und sicherheitshalber seine Versicherung anrufen, um das weitere Vorgehen zu klären.
Sturmschäden sofort melden
Generell sollten Sie Sturmschäden an Ihrem Fahrzeug sofort Ihrer Teilkaskoversicherung melden. Diese ist auch für Vollkasko-Besitzer der richtige Ansprechpartner, da in der Teilkasko in einem solchen Fall keine Rückstufung stattfindet und auch die Selbstbeteiligung meistens niedriger ausfällt. Bevor Sie mit Ihrer Versicherung gesprochen haben, sollten Sie aber unbedingt davon absehen, den Schaden direkt reparieren zu lassen oder einen Gutachter zu bestellen. Auf den entstehenden Kosten könnten Autofahrer dann sitzen bleiben, da dem Versicherer ein sogenanntes Weisungsrecht zusteht.
Wann trägt ein anderer Verursacher die Schuld?
Als "Verursacher" von Sturmschäden gelten beispielsweise Hausbesitzer und Grundstückseigentümer. Konkret bedeutet das: Wenn Ihr Fahrzeug von herabfallenden Dachziegeln beschädigt wurde, muss der Hauseigentümer nachweisen, dass der korrekte Sitz der Ziegel regelmäßig geprüft wurde und sich das Gebäude in einem einwandfreien Zustand befand. Gleiches gilt für Baufirmen, deren Gerüste entsprechend befestigt werden müssen.
Und auch Grundstücksbesitzer, auf dessen Grund und Boden befindliche Bäume oder Äste für Beschädigungen gesorgt haben, stehen in der Verkehrssicherungspflicht. So müssen beispielsweise morsche Äste oder Bäume regelmäßig entfernt oder gefällt werden. Wird in diesen Fällen eine Verletzung dieser Verpflichtung nachgewiesen, greift in der Regel die Versicherung des Verursachers. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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