Berlin (dpa/tmn) - In Deutschland ist nur eine einzige Warnweste im Auto Pflicht. Die muss zwar der "DIN EN 471:2003+A1:2007" oder der europäischen Norm "EN ISO 20 471:2013" entsprechen. Aber Tragen muss man sie nach einem Unfall oder einer Panne dennoch nicht, so der Auto Club Europa (ACE). Motorradfahrer müssen gar keine mitführen.
Besser pro Person eine Weste mitnehmen
Allerdings rät der ACE aus Sicherheitsgründen, in solchen Fällen nur mit Warnweste das Auto zu verlassen oder vom Motorrad abzusteigen. Das erhöht die Erkennbarkeit, nicht nur bei Dunkelheit oder schlechter Sicht. Daher sollte besser immer mindestens eine Weste für jeden Mitfahrer griffbereit im Innenraum bereit liegen.
Das gilt vor allem auch bei Urlaubsfahrten ins Ausland. Dort sind die Regelungen zum Tragen und Mitführen zuweilen sehr unterschiedlich. In der Mehrheit der Länder bezieht sich die Tragepflicht laut ACE auf alle Fahrzeuginsassen.
Wer mindestens eine Weste pro Person im Auto oder auf dem Bike mitnimmt, ist auf alle Eventualitäten vorbereitet. Denn in vielen Ländern gilt: Nach Pannen oder Unfällen herrscht Westenpflicht auf Straßen außerorts - etwa Autobahnen oder Schnellstraßen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern rechnen.
Andere Länder - andere Bestimmungen
In Österreich etwa muss nur der Fahrer des Autos eine Weste mitführen und bei Bedarf auch vor dem Aussteigen tragen. In Italien und Polen gilt Mitnahme und Tragen für alle Insassen. In Frankreich gilt im Pkw und auf dem Motorrad eine Mitführpflicht für mindestens eine Weste. Doch alle Insassen oder Biker müssen eine nach einem Unfall oder einer Panne anlegen, sobald sie die Fahrbahn betreten.
In Belgien gibt es zwar keine Mitführ- aber eine Tragepflicht für Auto- und Motorradfahrer - auch in Luxemburg, dort aber für wiederum für alle Insassen oder die gesamte Motorradbesatzung.
Eine Tragepflicht für alle Insassen nur von Autos gibt es zum Beispiel in Großbritannien, Litauen und Spanien. Bei letzterem und in Österreich muss die Weste übrigens auch griffbereit sein, so der ACE. Das sollte sie zwar immer sein, hier ist es aber Vorschrift.
In Norwegen und Portugal gelten die Warnwestenpflichten nur für dort zugelassene Fahrzeuge, zum Beispiel Mietwagen. In Ländern wie Dänemark, den Niederlanden, Schweden, Irland und in der Schweiz wird das Tragen einer Warnweste laut ACE nur empfohlen.
Mancherorts gilt die Westenpflicht auch für Radfahrer
In einigen Ländern müssen auch Radfahrer oder Fußgänger nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen generell eine Weste tragen, wenn sie außerorts entlang der Straße gehen. In Luxemburg etwa gilt das für Fußgänger nachts oder bei schlechter Sicht auch tagsüber, in Frankreich gilt dasselbe außerorts für Radfahrer.
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