In Deutschland gilt die Warnwestenpflicht ab 1. Juli, die Lichtpflicht am Tag ist noch nicht eingeführt. In anderen Ländern sind beide Richtlinien zum Teil schon vor vielen Jahren in Kraft getreten. Wir sagen Ihnen, wo Sie sich an andere Vorschriften halten müssen und was bei deren Missachtung droht.

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Mit der Warnwestenpflicht tritt am 1. Juli in Deutschland eine neue Verkehrsregel in Kraft, die in anderen Ländern bereits seit Jahren gilt. An das Tagfahrlicht hat sich der Gesetzgeber hierzulande noch nicht herangetraut. Dabei ist die Lichtpflicht in vielen anderen europäischen Staaten selbstverständlich. Wer gegen sie verstößt, wird zum Teil kräftig zur Kasse gebeten - im Folgenden ein Überblick.

In Portugal und Spanien drohen hohe Bußgelder

Mit einem Bußgeld von 15 Euro muss ein Autofahrer in Deutschland laut ADAC rechnen, wenn er bei einer Kontrolle ab dem 1. Juli keine Warnweste im Fahrzeug hat. Im Vergleich zu anderen Ländern mit Warnwestenpflicht fällt das Bußgeld sehr niedrig aus. In Portugal kann ein Verstoß gegen die Regelung laut ADAC zwischen 60 und 600 Euro kosten. Auch in Ungarn und Spanien sind Bußgelder bis zu 100 Euro möglich.

Nicht überall reicht eine Weste pro Auto

In Kroatien gibt es zwar eine Warnwestenpflicht, doch ein Verstoß dagegen wird nicht geahndet. Das gleiche gilt in Norwegen. In Österreich beträgt das Bußgeld zwischen 14 und 36 Euro, Rumäniens Kontrolleure verlangen mindestens 20 Euro. Im Nachbarland Frankreich wird es mit 90 Euro deutlich teurer, während ein Verstoß in Italien mit mindestens 41 Euro geahndet wird. In Bulgarien, Italien, Tschechien und Ungarn ist sogar eine Warnweste je Fahrzeuginsasse vorgeschrieben, während in den anderen Ländern eine Weste pro Auto ausreicht.

Verstoß gegen Tagfahrlicht in Norwegen besonders teuer

Über die Lichtpflicht wird in Deutschland immer mal wieder diskutiert, eingeführt wurde sie bisher noch nicht. Viele Autohersteller statten ihre neuen Modelle aber im vorauseilenden Gehorsam mit automatischem Tagfahrlicht aus. Auch, weil in vielen anderen Ländern Lichtpflicht gilt. In Dänemark müssen Autofahrer tagsüber auf allen Straßen das Licht am Wagen einschalten. Ansonsten droht ein Bußgeld von 1.000 Kronen (etwa 135 Euro), informiert der ADAC. In Estland kostet ein Verstoß sogar rund 190 Euro, Norwegen ist mit 245 Euro Spitzenreiter beim Bußgeld.

Lichtpflicht nur außerhalb geschlossener Ortschaften

In Italien (Bußgeld ab 40 Euro), Rumänien (ca. 20 Euro), Russland (bis 200 Euro) und Ungarn (ca. 30 Euro) gilt die Lichtpflicht nur auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften. Im Nachbarland Polen müssen Autofahrer auf allen Straßen das Licht am Fahrzeug einschalten. Ein Verstoß wird mit rund 60 Euro geahndet. In der Schweiz, wo die Lichtpflicht ebenfalls auf allen Straßen gilt, wird ein Bußgeld von etwa 33 Euro erhoben.

Sonderregelungen in Kroatien und Moldawien

Während in den großen europäischen Ländern wie Spanien, Frankreich und Großbritannien noch keine Lichtpflicht gilt, zählt der ADAC mit Kroatien und Moldawien zwei Sonderfälle auf. In Kroatien gilt zwischen dem letzten Sonntag im Oktober und dem letzten Sonntag im März Lichtpflicht auf allen Straßen. In Moldawien umfasst der Geltungsbereich den Zeitraum von November bis März. Die Bußgelder betragen rund 40 beziehungsweise rund 13 Euro.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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