Stop-and-go oder Stau? Das kostet ohnehin schon Nerven. Wenn man selbst oder die Beifahrer dann noch dringend eine Toilette brauchen, droht die Stimmung schnell zu kippen. Im Stau schnell aussteigen und ins Gebüsch verschwinden - ist das erlaubt?
Es geht nix mehr, rote Bremslichter. Stillstand – Stau. Doch ausgerechnet jetzt drückt der halbe Liter Limonade von vorhin. Wohin aber austreten? Einfach mal kurz raus aus dem Auto und hinter der Leitplanke verschwinden? Erlaubt ist das laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht, informiert der Auto Club Europa (ACE).
Demnach dürfen Autobahnen nicht betreten werden, egal ob der Verkehr fließt oder steht. Daher auch nicht für einen kurzen Toilettengang. Auch das Anhalten auf dem Pannenstreifen außer eben bei Pannen, nach Unfällen ist tabu. Im Notfall darf man hier zwar halten. Etwa, wenn einem Motorradfahrer im Sommer ein Hitzschlag droht. Ob zwei, vier oder mehr Räder: Der Toilettengang zählt generell nicht als Notfall.
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Was aber soll und darf man nun tun? In der Akut-Situation ist der Handlungsspielraum begrenzt. Deshalb rät der ACE dringend vorzubeugen: Dazu gibt sogenannte Notfalltoiletten oder Taschen-WCs. Die nähmen nicht viel Platz weg und es gebe verschiedene Exemplare – für Männer, Frauen und Kinder.
Wohnmobil-Toilette vorbehaltlich nutzbar
Wer mit einem Wohnmobil im Stau steht und eine Toilette an Bord hat, darf diese benutzen. Aber nur im Stand und solange die Zündung aus ist. Und: rollt der Verkehr wieder an, müssen alle Insassen wieder auf ihren Plätzen sein. Anders verhält es sich mit einem Wohnanhänger mit WC: Dessen Toilette ist nicht zu benutzen, da dafür das Auto verlassen und die Autobahn betreten werden müsste.
Besser frühzeitig und regelmäßig Pausen machen
Damit die Situation nicht unnötig druckvoll wird, rät der ACE zu regelmäßigen Pausen: Mindestens alle zwei Stunden beziehungsweise alle 200 Kilometer hilft eine mindestens 15-minütige Erholungspause, die dann auch für einen Toilettengang genutzt werden kann. Mobilität-Apps mit Echtzeitdaten können zudem verhindern helfen, dass man in einen langen Stau gerät und die Blase dann einer unnötigen Belastungsprobe ausgesetzt wird.
Aber: "Wer doch in einen spontanen, sehr langwierigen Stau gerät und absolut nicht umhinkommt, verbotenerweise die Autobahn zu betreten, muss ganz besonders aufmerksam sein und andere Verkehrsteilnehmende im Blick haben", so Svea Hagen vom ACE. Selbst bei stundenlangem Stillstand sei jederzeit damit zu rechnen, dass auch die Rettungsgasse oder der Standstreifen befahren werden. (dpa/tar)
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