Im Verkehrszentralregister in Flensburg werden seit nunmehr 60 Jahren die Punkte gezählt. Seitdem gehören die bei Autofahrern gefürchteten Punkte zum Straßenverkehr dazu, wenn man sich nicht ordnungsgemäß verhält. Aber für welche Vergehen werden eigentlich Punkte fällig? Und ab wie vielen Zählern muss man sich sorgen machen? Hier erfahren Sie alles zur Verkehrssünderkartei in Flensburg!

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Die Punkte in Flensburg werden 60 Jahre alt! Das Register, das bei vielen Autofahrern nicht gerade ein Gefühl der Euphorie hervorruft, wurde im Juli 1957 mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat auf den Weg gebracht. Der Grund war der stark zunehmende Autoverkehr im damaligen Wirtschaftswunderland – Unfälle und Verkehrsvergehen gehörten schon bald zum Alltag. Und auch heute zählt die Sünderkartei des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) alle Autofahrer an, die sich mittlere oder schwere Verstöße auf der Straße geleistet haben. Doch nach welchen Maßstäben geht der Gesetzgeber vor?

Für welches Vergehen bekommt man Punkte in Flensburg?

In der Regel kann man sagen, dass es für jedes Vergehen, das 60 Euro Bußgeld oder mehr kostet, auch einen Punkt in Flensburg gibt. Dabei gibt es jedoch eine Ausnahme: Die Tat muss sich direkt auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken. Das bedeutet: Eine Einfahrt in eine Umweltzone mit einem Pkw, der die Emissionsgrenze überschreitet, kostet 80 Euro. Doch diese Ordnungswidrigkeit ist keine direkte Gefährdung des Straßenverkehrs und bleibt somit punktefrei.

Generell gilt außerdem: Für ein "schweres Vergehen" (beispielsweise fehlerhafte oder defekte Beleuchtung, Vorfahrtsverstoß oder Fahren ohne Zulassung) gibt es einen Punkt, für ein "sehr schweres Vergehen" (etwa Alkohol und Drogen am Steuer, Missachtung des Überholverbotes oder die Teilnahme an illegalen Rennen) werden zwei Punkte und für eine "Straftat" drei Punkte verschrieben. Letztere liegt etwa bei fahrlässiger Tötung, Nötigung, Kennzeichenmissbrauch oder unterlassener Hilfeleistung vor. Bei drei Punkten kommt es zudem immer zu einem Entzug der Fahrerlaubnis.

Welche Folgen haben Punkte in der Verkehrssünderkartei?

Über die Länge des Führerscheinentzugs entscheidet die Schwere des Vergehens – zwischen einem und drei Monaten ist jedoch üblich. Können Sie beim ersten Entzug noch selbst entscheiden, wann Sie Ihre Fahrerlaubnis abgeben wollen, entscheidet bei den weiteren Verstößen das Amt. Wer über eine bestimmte Zeit mehrere Punkte auf seinem Konto gesammelt hat, muss außerdem mit Post von der Behörde rechnen. Bei vier oder fünf angesammelten Punkten gibt es etwa eine kostenpflichtige Ermahnung. Bei sechs bis sieben Punkten erfolgt eine weitere Verwarnung, ebenfalls gebührenpflichtig.

Bei acht Punkten ist die Fahrerlaubnis in jedem Fall weg – und das für mindestens ein halbes Jahr. Sind Sie einmal so weit gekommen, müssen Sie außerdem die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, um den Führerschein wiederzuerlangen.

Wann wird man die Punkte wieder los?

Die Punkte in Flensburg verjähren nach einer bestimmten Zeit. Doch es gibt Unterschiede, die von der Art des Verstoßes abhängig sind. Punkte für Ordnungswidrigkeiten verschwinden beispielswese nach zweieinhalb Jahren: Hier handelt es sich um Vergehen wie etwa das altbekannte Handy am Steuer. Punkte für Verstöße mit Fahrverboten sind allerdings nicht so schnell loszuwerden: Fünf Jahre stehen sie im Register. Wenn Sie also beispielsweise mit mehr als 81 km/h innerhalb einer Ortschaft geblitzt werden, sind Ihnen die beiden Punkte fünf Jahre ins Konto geschrieben. Straftaten mit drei Punkten verjähren sogar erst nach zehn Jahren – volltrunken Autofahren ist somit ein Vergehen, das Sie zehn Jahre lang verfolgen kann. Übrigens: Punkte verkaufen auf dem Schwarzmarkt, also so, dass ein Dritter das Vergehen auf sich nimmt, ist zwar immer noch möglich, stellt jedoch eine kriminelle Straftat dar.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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