Fußgänger müssen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. In welchen Situationen es teuer werden kann.

Mehr zum Thema Mobilität

In Deutschland müssen sich nicht nur Auto-, Motorrad- und Radfahrer an Verkehrsregeln halten, sondern auch Fußgänger. Vorschriften in puncto Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung. Dazu zählt auch der Fußverkehr, denn ein Fehlverhalten kann schwere Unfälle zur Folge haben. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen. Was gibt es zu beachten?

Bei Rot über die Straße gehen: Fünf Euro

Die Bußgelder für Fußgängerinnen und Fußgänger sind im Vergleich relativ gering. Für das Betreten oder Überqueren der Fahrbahn, obwohl ein entsprechender Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist, drohen etwa fünf Euro. Wer außerhalb einer geschlossenen Ortschaft verbotswidrig nicht am linken Fahrbahnstreifen läuft, muss ebenfalls fünf Euro blechen.

112, 116117 oder doch 110? Mit diesen Notfallnummern können Sie Leben retten

Ein Kind läuft blau an, der Partner greift sich stöhnend an die Brust oder die Nachbarin hat versehentlich das Quecksilberthermometer fallen gelassen – alles Szenarien, bei denen schnelles Eingreifen notwendig ist. Im Video wird erklärt, welche Notrufnummer in welchem Fall angerufen werden muss.

Zehn Euro werden laut Bußgeldkatalog bei verbotswidrigem Betreten oder Überqueren einer Autobahn oder einer Kraftstraße an einer nicht für Fußgänger vorgesehenen Stelle fällig.

Mal kurz bei roter Ampel über die Straße huschen? Bei solch einer Missachtung der Verkehrsregeln wird ein Bußgeld von fünf Euro fällig. Wird dabei ein Unfall verursacht, sind es zehn Euro.

Wer eine Fahrbahn nicht auf kürzestem Weg, an nicht vorgesehener Stelle oder ohne Beachtung des restlichen Verkehrs überquert und dadurch andere gefährdet, muss fünf Euro berappen. Wird dabei ein Sachschaden verursacht, sind es erneut zehn Euro.

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, "obwohl körperliche und geistige Mängel vorhanden sind, ohne Vorsorge getroffen zu haben, dass andere nicht gefährdet werden", muss fünf Euro zahlen. Und wer als Verantwortlicher die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen hat, muss sogar 25 Euro überweisen. Weitere Verstöße und Bußgelder finden sich auf bussgeldkatalog.de.

Bei diesem Verstoß drohen bis zu 350 Euro Strafe

Ein bestimmtes Bußgeld für Missachtung der Straßenverkehrsordnung im Fußverkehr liegt bei einem deutlich höheren Betrag als andere Vergehen. Wer als Fußgänger oder Radfahrer einen Übergang trotz geschlossener Bahnschranke überquert, muss bis zu 350 Euro bezahlen.

Mit dem Auto wären hier sogar bis zu 700 Euro fällig, zudem drohen zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.