München/Berlin - Wer unverschämt dicht auffährt und anderen Verkehrsteilnehmern den Mittelfinger zeigt, muss mit einer Strafen rechnen. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts München (AZ.: 943 Cs 412 Js 158569/21). Über den Fall berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Mehr zum Thema Mobilität

Der 31-Jährige Angeklagte war in einem Tunnel in München so dicht aufgefahren, dass man sein Nummernschild nicht mehr erkennen konnte. Er wollte eine Autofahrerin dazu drängen, schneller zu fahren oder die Fahrspur zu wechseln. Nach dem Überholvorgang hatte der Mann die Klägerin bis zum Stillstand ausgebremst. Die Geschädigte konnte nur durch starkes Abbremsen ihrerseits einen Unfall verhindern.

Der Angeklagte behauptete, es handele sich um eine Verwechslung. Doch die Klägerin schilderte als Zeugin ruhig und glaubhaft den Hergang. Zudem konnte die Tochter der Klägerin ein Foto vorlegen, das das Auto des Dränglers samt Kennzeichen kurz nach dem Vorfall zeigte. Das Gericht sah daher die Behauptungen des Angeklagten als widerlegt an und verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro sowie ein Fahrverbot für die Dauer von drei Monaten.

© dpa-infocom, dpa:221013-99-116812/2  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.