Kaum ein Autofahrer wird gerne aus dem Verkehr gewunken. Eine Verkehrskontrolle empfinden viele als unangenehm und werden nervös, selbst wenn sie sich korrekt verhalten und auch sonst nichts zu befürchten haben. Wer über den reibungslosen Ablauf einer solchen Kontrolle informiert ist, dem fällt es jedoch leichter, die Ruhe zu bewahren.

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Eine allgemeine Verkehrskontrolle sollte zunächst kein Grund zur Beunruhigung sein. Grundlage bildet Paragraf 36 Absatz fünf der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), demzufolge die Polizei im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit bei jedem Verkehrsteilnehmer eine Kontrolle durchführen darf. Die Beamten dürfen die Fahrtüchtigkeit des Autofahrers sowie die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs überprüfen - auch eine Kontrolle der HU-Plakette, der Profiltiefe, der Lichtanlage sowie von Verbandskasten und Warndreieck sind möglich. Ferner müssen Sie auf Verlangen die Fahrzeugpapiere vorzeigen können, ansonsten droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.

Rechts ranfahren und ruhig bleiben

Um eine Verkehrskontrolle so schnell wie möglich hinter sich zu bringen, sollten Sie Ruhe bewahren und den Anweisungen der Beamten Folge leisten - beginnend beim Anhalten nach Aufforderung. Fahren Sie einfach weiter, riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und drei Punkte in Flensburg.

Halten Sie also an, stellen Sie den Motor ab, und ziehen Sie die Handbremse an. Im Dunkeln schalten Sie die Innenraumbeleuchtung an und lassen die das Fenster herunter, um mit den Beamten zu reden. Sind diese uniformiert, müssen sie sich nicht ausweisen, um eine Verkehrskontrolle durchführen zu können.

Zeigen Sie den Polizisten nach Aufforderung die Fahrzeugpapiere, den Verbandskasten und das Warndreieck, und lassen Sie die Beamten auf Wunsch auch in das Handschuhfach schauen. Einen Alkohol- oder Drogentest vor Ort dürfen Sie zwar ablehnen, dies allerdings keine unbedingt kluge Idee. Denn die Polizisten können Sie dann zu einer ärztlichen Blutentnahme schicken, die Sie nicht mehr ablehnen dürfen.

Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle nicht verlangen?

In der Regel ist die Verkehrskontrolle nach diesen routinemäßigen Überprüfungen bereits beendet und Sie dürfen weiterfahren. Sollte die Polizei jedoch weitere Dinge von Ihnen verlangen, haben Sie das Recht, diese zu verweigern. Üblicherweise dürfen Polizisten nicht ohne einen Durchsuchungsbefehl einen Blick in den Kofferraum werfen - meist geschieht dies allerdings automatisch beim Vorzeigen von Warndreieck und Verbandskasten.

Wirft Ihnen die Polizei ein Verkehrsdelikt vor, müssen Sie sich dazu nicht an Ort und Stelle äußern - im Zweifel sollten Sie dies auch nicht tun. Nicht verweigern dürfen Sie dann allerdings die Angabe Ihrer Personalien. Fühlen Sie sich durch einen Beamten bei einer Verkehrskontrolle belästigt oder anderweitig angegriffen, bleibt Ihnen der Weg einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorgesetzten des Beamten.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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