Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert, schließt die Angabe "Gekauft wie gesehen" beim Gebrauchtwagenkauf nicht jeden Gewährleistungsanspruch des Verkäufers aus. In bestimmten Fällen bekommen geprellte Käufer ihr Recht.

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Gebrauchtwagenverkäufer versehen ihre Angebote nicht selten mit dem Zusatz "gekauft wie gesehen". Der Sinn dahinter erschließt sich sofort: Mit der Formulierung sollen jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer abgewiesen werden. Doch ist das überhaupt bei jedem Schaden zulässig? Diese Frage hat sich nun in einem Fall gestellt, bei dem eine Frau einen gebrauchten Peugeot für gut 5.000 Euro gekauft hatte.

"Gekauft wie gesehen" gilt nicht für jeden Käufer

Weil sie nach einiger Zeit einen erheblichen Vorschaden am Fahrzeug entdeckte, wollte die Käuferin eines Gebrauchtwagen das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben – sie habe beim Kauf von diesem Mangel nichts gewusst. Der Verkäufer meinte hingegen, es gebe keinen Vorschaden. Außerdem verwies er auf die im Kaufvertrag benutzte Formulierung "gekauft wie gesehen". Doch die Frau klagte und hatte Erfolg: Ein Sachverständiger stellte tatsächlich einen erheblichen, nicht vollständig und fachgerecht beseitigten Unfallschaden fest. Beide Kotflügel hätten Spachtelarbeiten und eine Neulackierung aufgewiesen. Das Gericht entschied "gekauft wie gesehen" schließe nicht jeden Gewährleistungsanspruch automatisch aus.

Vielmehr kommt es auf die Art des Schadens am Auto und den Käufer an: Ein, wie in diesem Fall versteckter, von einem Laien nicht sofort und ohne einen Experten erkennbarer Schaden, kann mit der beliebten Formulierung nicht "entkräftet" werden. Handelt es sich dagegen zum Beispiel um einen deutlich erkennbaren Lackschaden, verschlissene Sitze oder kaputte Scheiben, ist die Formulierung durchaus zulässig. Es spiele, so das Oberlandesgericht Oldenburg, zudem keine Rolle, wenn dem Verkäufer der Vorschaden ebenfalls nicht bekannt sei – wie in obigem Fall. Auch dann könne "gekauft wie gesehen" nicht zur Anwendung kommen, denn damit würden die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines privaten Autoverkäufers überspannt. Dem Verkäufer hätte im Übrigen freigestanden, im Kaufvertrag einen umfassenden Haftungsausschluss für alle ihm nicht bekannten Mängel zu vereinbaren, meinten die Richter.

Beim Gebrauchtwagenkauf genau hinschauen

Die Frau konnte nach dem Richterspruch den Peugeot zurückgeben und erhält auch den Kaufpreis zurück. Damit ist klar: Genaues Hinschauen beim Gebrauchtwagenkauf ist wichtig. Versteckte Mängel können aber durch eine kurze Formulierung seitens des Verkäufers nicht von jedem Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen werden.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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