Das Landgericht Paderborn hat jetzt entschieden, dass Betreiber von Waschanlagen für Schäden an Autos haften müssen, die während der Wäsche entstanden sind. Aber welche Rechten und Pflichten haben Betreiber und Autofahrer in einer Waschanlage überhaupt?

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Wie der "Spiegel" berichtet, hat jetzt das Landgericht Paderborn in zweiter Instanz entschieden, dass Waschanlagenbetreiber für Fahrzeugschäden haften müssen, die während des Waschvorgangs entstehen (Az. 5 S 65/14). Dem Urteil vorausgegangen war ein Unfall in einer Waschstraße, bei der ein Auto auf dem Laufband stecken blieb. Die Fahrzeugführerin des dahinter stehenden Autos hupte zwar noch, das Waschstraßenpersonal reagierte aber nicht, woraufhin die beiden Pkw aufeinanderprallten. Aufgrund der Schadenshöhe von 1.300 Euro entschied sich die Frau daraufhin für eine Klage - und bekam jetzt recht.

Waschanlagenbetreiber vs. Fahrzeugführer

Waschstraßen verfügen in der Regel über automatische Abläufe, bei denen die Fahrzeuge mit ausreichend Sicherheitsabstand auf ein Band gezogen werden. Lichtschranken und Sensoren, die eigenständig registrieren, ob ein Fahrzeug stecken bleibt, gibt es aber aufgrund der hohen Kosten nicht in allen Waschanlagen. Aufgrund der hohen Kosten für Ausstattung und Personal weigerte sich auch die Versicherung im oben genannten Fall, den Schaden zu übernehmen. Der Betreiber bekam in erster Instanz recht.

In der Berufung gab das Landgericht Paderborn der Klägerin dann aber recht - und das Urteil ist nun rechtskräftig. In der Urteilsbegründung weißt das Gericht unter anderem daraufhin, dass der Waschanlagenbetreiber in der Lage sein muss, in einer "offenkundig gefahrträchtigen Situation" rechtzeitig eingreifen und das Band abstellen zu können.

Tipps für die Fahrt durch die Waschanlage

Egal, ob regelmäßig oder nur ab und zu: Wer sich für die Autowäsche in einer Waschanlage oder Waschstraße entscheidet, sollte einen seriösen Anbieter auswählen, dessen Anlage modern und zuverlässig wirkt.

Zwar werden Sie in der Regel vom Waschanlagenpersonal eingewiesen, trotzdem sollten Sie selbst bereits im Vorfeld darauf achten, dass die Abmessungen der Waschanlage auch zu ihrem Fahrzeug passen. Große SUVs oder Sportwagen mit besonders breiten Reifen passen nicht in jede Waschstraße und auf jedes Laufband.

Groben Dreck sollten Sie im besten Fall eigenständig vor der Einfahrt in die Waschstraße entfernen. Auch wenn moderne Schaumstoffrollen und Mikrofaserlappen den Lack sehr schonend behandeln, können hartnäckige Dreckrückstände zu Kratzern führen, die Sie selbst verantworten müssen.

Vorbereitungen am Auto treffen

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber Fahrzeugführer müssen vor dem Waschgang alle Aufbauten am Fahrzeug demontieren. Dazu gehören zum einen die Autoantenne, aber auch Dachgepäckträger oder Dachboxen. Außerdem ist es auch ratsam, die Außenspiegel einzuklappen. Bei Fahrzeugen mit Heckspoiler fragen Sie vorher die Betreiber der Waschanlage, ob es Probleme geben könnte.

Achten Sie unbedingt auch darauf, dass alle Fenster, Türen und Klappen geschlossen sind, damit kein Wasser eindringen kann. Weiter gilt: Folgen Sie den Anweisungen des Personals, sofern es welches gibt. Ansonsten halten Sie sich an die Anweisungen auf den Infotafeln vor einer Waschanlage. Das heißt konkret: Stehen Sie am Band, wird der Motor ausgeschaltet, der Gang rausgenommen und die Handbremse gelöst.

Denken Sie auch daran, dass die Scheibenwischer abgeschaltet sind. Die Scheibenwischer selbst sollten in ihrer Ursprungsposition stehen. Im besten Fall lassen sich die Wischer fixieren, ansonsten können sie in der Waschstraße abreißen oder verbiegen. Auch hier übernimmt der Fahrzeughalter selbst die Kosten für einen Schaden.

Schäden reklamieren

Kommt es doch einmal zu einem größeren Schaden, beispielsweise zu tiefen Kratzern oder Beulen, richten Sie sich unmittelbar an den Waschanlagenbetreiber. In den meisten Fällen entstehen solche Schäden infolge von Wartungsmängeln oder defekten Anlagen. Die Beweislast liegt hier allerdings beim Autofahrer. Dieser muss beweisen können, dass der reklamierte Schaden am Fahrzeug erst in der Waschstraße entstanden ist.

Weigert sich der Betreiber den Schaden zu übernehmen, muss dieser wiederum beweisen, dass der Autofahrer durch eine Falschhandlung selbst Schuld hat. Bleiben Autofahrer während der Wäsche im Auto sitzen, können Betreiber unter anderem auf das Fehlverhalten des Fahrzeugführers pochen - beispielsweise durch bremsen, lenken oder andere Handlungen, die in der Waschstraße nicht sein sollten.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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