Kaum ist der Urlaub vorbei, flattert schon die erste schlechte Nachricht ins Haus: ein Strafzettel aus dem Ausland. Irgendwo einkassiert am Urlaubsort. Das fremde Knöllchen einfach zu ignorieren kann aber teuer werden. Deshalb sollten Autofahrer handeln.
Die Zeiten, in denen Strafzettel aus dem Ausland einfach in den Mülleimer geworfen wurden, sind längst vorbei. Bereits seit 2010 können Bußgeldbescheide aus EU-Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden. Wer also gerade mit dem Auto im Urlaub war und jetzt Post in Form eines Knöllchens bekommt, sollte dieses in keinem Fall einfach ignorieren. Erst einmal sollte die Berechtigung der Strafe geprüft werden. Ist alles korrekt, wird das Bußgeld in der Regel fällig. Liegt ein Fehler vor, gilt es zügig Einspruch einzulegen.
EU-Strafzettel können teuer werden
Grundsätzlich werden Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland erst ab einem Betrag von 70 Euro vollstreckt. Österreich stellt hier eine Ausnahme dar: Hier bekommen Autofahrer bereits ab 25 Euro Post. Der kleine aber feine Haken: Zu den 70 Euro werden auch die anfallenden Verwaltungskosten gezählt. Sprich: Auch Strafzettel für deutlich unter 70 Euro können zusammen mit den entstandenen Kosten für den bürokratischen Aufwand die magische Vollstreckungsgrenze überschreiten.
Autofahrer sollten sich ohnehin auf andere Summen einstellen: In puncto Bußgeldern liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld. Für eine Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h werden hierzulande gerade einmal bis zu 35 Euro fällig. In Italien klingelt die Kasse bei mindestens 170 Euro, in Norwegen sogar bei 420 Euro.
Auf Knöllchen-Fallen aufpassen
Ist der Auslands-Strafzettel fehlerhaft oder handelt es sich um einen offensichtlich viel zu hohen Betrag, rät der ADAC Autofahrern dazu rechtlichen Beistand einzuholen. Generell skeptisch sollten Sie bei privaten Inkassobüros werden. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, beispielsweise in Kroatien. Auf die Vollstreckung spezialisierte Kanzleien fordern hier bis zu 350 Euro für ein Park-Knöllchen, das eigentlich nur 10 bis 40 Euro kosten sollte. Tatsächlich kann in solchen Fällen aber eine Vollstreckung angeordnet werden, wenn der Beschuldigte nicht rechtzeitig Einspruch einlegt. Ignorieren kann hier richtig teuer werden.
Rabatte und Verjährungsfristen
Um das Bußgeldverfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen, bieten viele Länder inzwischen teils hohe Rabatte auf die Verkehrsverstöße an, wenn innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Bis zu 50 Prozent lassen sich hier einsparen. Besonders rabattfreudig zeigen sich unter anderem Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Spanien und Slowenien.
Vorsicht: Wer glaubt, dass der Strafzettel bis zum nächsten Urlaub vergessen ist, kann eine böse Überraschung erleben. Rechtskräftige Bußgeldbescheide können über Jahre hinweg eingefordert werden, wenn man sich wieder in dem Land aufhält, in dem man das Knöllchen kassiert hat. In Italien verjährt ein gültiger Strafzettel beispielsweise erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier. Zur nachträglichen Vollstreckung kann es unter anderem bei einer Verkehrskontrolle oder auch bei der Passkontrolle am Flughafen kommen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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