Dieser Scherz ging nach hinten los: Ein Autofahrer machte auf Hobby-Polizist und fuhr mit Blaulicht. Das Oberlandesgericht in Celle verurteilte den Mercedes-Fahrer jetzt zu einer saftigen Geldstrafe wegen Amtsanmaßung.

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Viele Autofahrer dürften davon träumen, mit Blaulicht über die Straßen zu jagen. Dann wäre endlich Schluss mit langen Wartezeiten, wenn sich auf der Autobahn mal wieder ein Stau gebildet hat. Dieses Vorhaben sollte man allerdings nicht in die Tat umsetzen: Wer während der Fahrt mit einem Privatwagen Blaulicht benutzt, macht sich strafbar. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht in Celle.

"Äußerer Anschein der hoheitlichen Tätigkeit begründet Strafbarkeit"

Im konkreten Fall war ein Mercedes-Fahrer 2011 mit Blaulicht auf dem Armaturenbrett erwischt worden. Das Amtsgericht Hannover verurteilte den Aushilfspolizist wegen Amtsanmaßung zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Der Fahrer legte daraufhin Revision ein.

Das Oberlandesgericht in Celle bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz. Die genauere Begründung: Man mache sich bereits strafbar, wenn Beobachter dazu verleitet werden, eine Handlung mit einer hoheitlichen Handlung (Diensthandlung) zu verwechseln. Dazu sei es nicht nötig, dass man sich persönlich als Amtsträger ausweise. Dass ein Zeuge den vermeintlichen Polizeiwagen trotz Blaulichts als Mogelpackung entlarvte, nützte dem verurteilten Mercedes-Fahrer daher nur wenig.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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