Wenn es ums Knöllchen geht, lassen sich manche Verkehrssünder kreative Ausreden einfallen. Das sind die besten und zugleich lustigsten Rechtfertigungen für Bußgeld-Bescheide.

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Temposünder, Falschparker und Co. rechtfertigen ihre Verfehlungen im Straßenverkehr in der Regel mit Zeitdruck, einer gedanklichen Abwesenheit oder einfach damit, dass sie entsprechende Verkehrsschilder nicht ehen konnten. Doch es geht auch kreativer, wie manche Fälle des Regierungspräsidiums Kassel zeigen.

Rücksichtslose Bananen, Orangen und Kürbisse

In einer ausführlichen Stellungnahme etwa hatte ein Autofahrer eine abenteuerliche Geschichte parat, die Ursache und Wirkung durcheinanderwürfelt: "In einer Linkskurve geriet ich ins Schleudern, wobei mein Wagen einen Obststand streifte und ich - behindert durch die wild durcheinander purzelnden Bananen, Orangen und Kürbisse - nach dem Umfahren eines Briefkastens auf die andere Straßenseite geriet, dort gegen einen Baum prallte und schließlich - zusammen mit zwei parkenden Pkw - den Hang hinunter rutschte. Danach verlor ich bedauerlicherweise die Herrschaft über mein Auto."

Dreiste Telegrafenstange näherte sich mit hohem Tempo

Mit kreativen Ausreden wie dieser versuchen Autofahrer, jegliche Schuld von sich zu weisen: "In hohem Tempo näherte sich mir die Telegrafenstange. Ich schlug einen Zickzack-Kurs ein, aber dennoch traf mich die Telegrafenstange am Kühler." Obwohl die Schuldfrage ganz klar geklärt ist, wäre es dennoch interessant zu wissen, wie schnell der Telegrafenmast denn nun unterwegs war.

Ich bin blond, mich trifft keine Schuld

Ein Temposünder wies ebenfalls jegliche Schuld von sich und argumentierte wie folgt: "Mit war jemand zu dicht aufgefahren, deshalb musste ich Gas geben." Wieder andere Fahrer sind knallhart ehrlich - auch zu sich selbst, wie dieses Beispiel zeigt, "Tut mir Leid. Ich war zu spät und zu blöd (und blond bin auch noch)".

Verwirrte Fußgänger und selbstbewusste Fahrer

Besonders lustig, aber durchaus mit einem ernsten Hintergrund, sind diese zwei Ausreden: "Ein Fußgänger kam plötzlich vom Bürgersteig ab und verschwand wortlos unter meinem Wagen" und "Der Fußgänger hatte keine Ahnung, in welche Richtung er gehen sollte, also überfuhr ich ihn".

Wer hingegen völlig von sich selbst überzeugt ist, stellt pauschal sämtliche Vorwürfe der Verkehrsobrigkeit mit einer solchen Aussage eines Verkehrssünders infrage: "So wie ich mich erinnern kann, habe ich mir den Verkehr angepasst". Schließlich hätte der Verkehr auf ihn zu reagieren und nicht andersherum.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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