Egal ob wir schnell noch eine Packung Milch kaufen müssen und uns dafür, wirklich nur kurz, ins Halteverbot stellen, oder ob wir vergessen haben, dass der TÜV mal wieder ansteht und wir einfach zwei Wochen ohne gültige TÜV-Plakette rumfahren: Kleine Verkehrssünden können jedem mal passieren. Allerdings ist der Preis dafür häufig recht hoch. Welche Sünden Sie wie viel kosten, erfahren Sie in unserer Übersicht über den aktuellen Bußgeldkatalog.

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Was ist der Bußgeldkatalog?

Im Bußgeldkatalog sind alle Vergehen aufgelistet, die man im Straßenverkehr begehen kann. Von Falschparken über Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu Fehlverhalten auf der Autobahn findet man hier alles.

Dabei stehen neben jedem Vergehen zunächst das zu zahlende Bußgeld, sowie die Punkte, die für jeden Fahrer im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen werden. Seit Mai 2014 werden jedoch nicht mehr alle Verstöße im Straßenverkehr auch mit Punkten geahndet. Einen Punkt erhält man nur noch, wenn man durch das jeweilige Verhalten ein Sicherheitsrisiko darstellt. Außerdem wurde die maximale Punktezahl drastisch gesenkt: Hat man bis 2014 noch 18 Punkte sammeln müssen, bis der Führerschein entzogen wurde, so braucht man aktuell nun nur noch acht.

Außerdem gelten in Deutschland verschiedene Bußgeldkataloge: Es gibt beispielsweise solche für PKW- und LKW-Fahrer, für Fahrer in der Probezeit und für Wiederholungstäter. Auf der offiziellen Webseite des Bußgeldkatalogs 2020 kann man zudem individuell Berechnen, wie viel Bußgeld einen bei welchem Vergehen erwartet.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit: Wie viel muss ich zahlen, wenn ich zu schnell war?

Innerorts gilt hierzulande einheitlich eine Geschwindigkeitsobergrenze von 50 Kilometern pro Stunde, auf Kraftfahrtstraßen 60 Kilometer pro Stunde, auf Landstraßen 100 Kilometer pro Stunde und auf Autobahnen der Richtwert von 130 Kilometern pro Stunde. Gerade in Wohngebieten oder Straßen mit angrenzenden Schulen oder Kindergärten, stößt man auch schon einmal auf einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem nur 30 Kilometer pro Stunde erlaubt sind.

Schnell unterschätzt man jedoch seine Geschwindigkeit und schon ist es passiert: der grelle Blitz der Geschwindigkeitskontrolle blendet und man kann sich auf einen Bußgeldbescheid gefasst machen.

  • Bei einer Überschreitung von bis zu 20 Kilometern pro Stunde drohen zwar keine Punkte, jedoch ein Bußgeld zwischen zehn Euro (bis 10 km/h Überschreitung) und 30 Euro (bei 16 bis 20 km/h Überschreitung).
  • Zwischen 21 und 40 Kilometern pro Stunde Überschreitung werden mit einem Punkt und 70 Euro bis 120 Euro Bußgeld geahndet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines einmonatigen Fahrverbots, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung über 26 Kilometer pro Stunde zwei Mal in einem Jahr festgestellt wird.
  • Richtig teuer wird es ab einer Überschreitung von 41 Kilometern pro Stunde: Hier drohen Bußgelder zwischen 160 Euro und 600 Euro (bei einer Überschreitung über 70 km/h), jeweils zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ab 61 Kilometern pro Stunde Geschwindigkeitsüberschreitung ist der Führerschein sogar für zwei Monate weg.

Bußgeld bei Falschparken

Schnell mal im absoluten Halteverbot parken, um kurz vor Ladenschluss noch alles Nötige einzukaufen. Für viele ist das normal und kaum der Rede wert. Doch Vorsicht: Wer sein Auto falsch parkt oder auch nur falsch hält, der riskiert hohe Bußgelder und sogar Punkte.

Wer an einer unübersichtlichen Stelle, wie beispielsweise einer engen Kurve, im Bereich von Fußgängerüberwegen, vor oder in einer Feuerwehrzufahrt, oder an Taxiständen hält, dem droht ein Bußgeld von zehn Euro. Fahrer, die in zweiter Reihe halten werden mit 15 Euro zur Kasse gebeten und wer unberechtigt in einer Notfallbucht anhält, der muss sogar 25 Euro zahlen.

Höher werden die Strafen beim falschen Parken. Im Gegensatz zum Halten wird hier das Fahrzeug auf unbestimmte Zeit abgestellt. Hier erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Bußgelder fürs Falschparken:

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Parken an unübersichtlichen Stellen (z.B. scharfe Kurven)

15 Euro

Parken auf Geh- oder Fahrradwegen

20 Euro

Behinderung von Rettungswagen durch das geparkte Fahrzeug

60 Euro

1

Parken vor einer Feuerwehrzufahrt

35 Euro

Parken auf Sperrflächen

25 Euro

Parken in zweiter Reihe

20 Euro

Parken ohne Parkschein bzw. Überschreiten der Parkdauer

Zwischen 10 Euro und 30 Euro, je nach zeitlicher Überschreitung

Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz

35 Euro

Abfahrtsweg eines anderen Kfz zugeparkt

20 Euro

Bußgeld bei Alkohol und Drogen am Steuer

Auf einer Party ein kleines Glas Wein oder ein Radler sind in der Regel kein Problem. Bei einer Blutalkoholkonzentration von bis zu 0,5 Promille bleibt ein Fahrer grundsätzlich straffrei, solange er nicht mehr in der Probezeit und über 21 Jahre ist. Wer allerdings dagegen verstößt, der muss bereits beim ersten Mal 500 Euro zahlen, bekommt zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Beim zweiten und dritten Mal drohen dann sogar 1.000 Euro bis 1.500 Euro Bußgeld, sowie zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Von der generell geltenden 0,5-Promille-Grenze kann jedoch auch abgewichen werden. Wird der Verkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet, so reichen bereits 0,3 Promille für drei Punkte sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Auch eine Blutalkoholkonzentration über 1,1 Promille wird mit drei Punkten und des Verlusts des Führerscheins geahndet. Und auch hier drohen in besonders schweren Fällen eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe.

Bei Drogen im Straßenverkehr gelten strengere Regeln, hier gibt es keine festgelegten Grenzwerte. Wer mit Drogen im Blut beim Fahren erwischt wird, hat dieselben Bußgelder wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss zu befürchten. Wer zusätzlich unter Drogeneinfluss den Straßenverkehr gefährdet, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen und in schweren Fällen drohen auch hier eine Geld- bzw. eine Freiheitsstrafe.

Bußgeld rote Ampeln: Wie viel kostet das Missachten?

Häufig haben wir es eilig und können rote Ampeln dabei so gar nicht gebrauchen. Doch wer eine rote Ampel einfach missachtet, der bringt dadurch nicht nur andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr, sondern riskiert auch hohe Strafen.

  • Das einfache Überfahren einer roten Ampel kostet 90 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister.
  • Wer eine rote Ampel überfährt und dabei andere gefährdet, dem drohen 200 Euro Strafe, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
  • Ist beim Missachten der roten Ampel auch noch ein Sachschaden entstanden, erhöht sich das Bußgeld auf 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
  • Ist die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, so wird der Fahrer mit einem Bußgeld von 200 Euro bestraft. Zusätzlich erhält er noch zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Je nach Tatbegehung kann ihm der Führerschein jedoch auch ganz entzogen werden, eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren auferlegt werden. Das Bußgeld erhöht sich hier entsprechend auf 320 Euro bzw. 360 Euro, wenn der Fahrer beim Missachten der roten Ampel einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet beziehungweise einen Sachschaden verursacht hat.

Bußgeld bei Handynutzung am Steuer

Auf dem Weg aus dem Büro nach Hause klingelt das Handy im Auto. Es könnte ja wichtig sein, daher greifen viele Fahrer auch während der Fahrt zum Hörer. Durch die Handynutzung am Steuer werden wir jedoch so sehr abgelenkt, dass sich unsere Reaktionszeit verkürzt und wir damit andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Seit Oktober 2017 wird die Gefahr durch Handys als so groß eingeschätzt, dass sich das Bußgeld sogar stark erhöht hat:

  • Wer als Kraftfahrer das Handy am Steuer nutzt, dem drohen, statt vorher 60 Euro, nun 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
  • Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer aktiv gefährdet, so erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro, zwei Punkte werden aufgeschrieben und es droht sogar ein Monat Fahrverbot.
  • Entsteht durch die Handynutzung auch noch ein Sachschaden, wird der Fahrer mit 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft.

Bußgeld bei Fehlverhalten auf der Autobahn

Obwohl auf deutschen Autobahnen grundsätzlich der Richtwert von 130 Kilometern pro Stunde gilt und es nur abschnittsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt, kann es manchen Fahrern doch nicht schnell genug gehen. Sie überholen auf der rechten Spur, drängeln und machen ihrer Wut mit zahlreichen Lichtsignalen Luft. Was für Strafen Verkehrssünder auf der Autobahn zu erwarten haben, sehen Sie in dieser Übersicht:

Verstoß

Bußgeld

Punkte / Fahrverbot

Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung

variiert

3; in schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und Entzug der Fahrerlaubnis

Wenden in einer Ein- oder Ausfahrt

75 Euro

1

Wenden auf dem Seitenstreifen

130 Euro

1


Wenden im Tunnel

60 Euro

1

Unzulässiges Halten auf der Autobahn

35 Euro

Unzulässiges Parken auf der Autobahn

70 Euro

1

Benutzung des Seitenstreifens zum schnelleren Vorankommen

75 Euro

1

Nicht rechts gefahren, obwohl dies möglich gewesen wäre (mit Gefährdung)

80 Euro

1

Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen

25 Euro

Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachten

75 Euro

1

Überholen auf der rechten Spur

100 Euro

1

Bußgeld bei Fahrerflucht

Beim Einparken kurz das hintere Auto touchiert – ist das schon Fahrerflucht, wenn ich keinen Zettel mit meinen Daten hinterlasse? Grundsätzlich begeht jeder Fahrerflucht, der sich als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor dem anderen Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt zu haben, die Personalien festzustellen, beispielsweise durch Warten einer angemessenen Zeitspanne. Sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt, beispielsweise nach Ablauf einer angemessenen Zeit, die nötige Feststellung jedoch nicht schnellstmöglich nachgeholt hat. Der angemessene Zeitrahmen ist Einzelfallabhängig, beträgt aber in den meisten Fällen 15 bis 30 Minuten, nicht aber mehr als eine Stunde. Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort drohen dem Flüchtigen drei Punkte in Flensburg.

Bußgeld bei Fahren ohne TÜV oder Umweltplakette

Alle zwei Jahre müssen wir mit unseren Fahrzeugen zur Hauptuntersuchung. Bei so einem langen Zeitraum kann es schon einmal passieren, dass man den nächsten Termin vergisst und ohne gültige TÜV-Plakette am Straßenverkehr teilnimmt. Ist die Hauptuntersuchung jedoch überfällig und man fährt trotzdem, muss man mit einem Bußgeld und sogar mit Punkten im Fahreignungskatalog rechnen. Ist die Hauptuntersuchung um zwei bis vier Monate überfällig, so droht ein Bußgeld von 15 Euro. Bei einer Überschreitung von vier bis acht Monaten fällt ein Bußgeld von 25 Euro an und bei einer Überschreitung um über acht Monate fallen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg an.

Für Umweltplaketten hingegen gibt es bisher noch keine Pflicht. Für das Befahren von Umweltzonen ist der Erwerb der Plakette jedoch zwingend erforderlich. Wer eine Umweltzone verkehrswidrig, also ohne Umweltplakette befährt, muss eine Strafe von 80 Euro zahlen.

Bußgeld für falsches Befahren von Einbahnstraßen

Wer unterwegs ist und im Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung eine schnelle Abkürzung sieht, der wird schnell zur Kasse gebeten. Das Befahren in falscher Richtung wird mit 25 Euro geahndet, das Parken entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße wird immerhin mit 15 Euro bestraft. (tsch)

Verwendete Quellen:

  • Bußgeldkatalog.org
  • Bußgeldrechner 2020




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