Insbesondere Fahranfänger, die mit dem Auto einen Abstecher ins Ausland planen, sollten sich vorab mit den Besonderheiten der jeweiligen Verkehrsregeln vertraut machen. Nicht selten gibt es spezielle Regelungen für Führerscheinneulinge. Außerdem kommen Verstöße oft teurer zu stehen als in Deutschland.

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Wer im Ausland unterwegs ist, sollte stets über Tempolimits und Promillegrenzen Bescheid wissen. Was im Grunde für alle Autofahrer gilt, sollten Fahranfänger laut ADAC noch stärker beherzigen. Für sie gelten in vielen Ländern besondere und noch strengere Vorschriften.

Fahranfänger mit weniger Tempo auf der Autobahn

Italien ist eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen, das auch mit dem Auto noch gut zu erreichen ist. Auch junge Verkehrsteilnehmer gehen häufig auf große Tour in Richtung des Stiefels am Mittelmeer. Ist man erst seit weniger als drei Jahren im Besitz des Führerscheins, darf dort auf Autobahnen allerdings nur mit 100 km/h statt der üblichen 130 km/h gefahren werden. Bei Schnellstraßen ist es ähnlich: Dort gilt eigentlich ein Tempolimit von 110 km/h, Fahranfänger sollten aber schon ab 90 km/h den Gasfuß zügeln.

Derartige Regelungen für unerfahrene Verkehrsteilnehmer gibt es noch in zahlreichen weiteren Ländern, etwa Frankreich oder Kroatien. In der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik zum Beispiel, dürfen junge Autofahrer bis zu einem Alter von 25 Jahren lediglich mit 80 Sachen auf Landstraßen angetroffen werden. Auf Autobahnen ist für diesen Personenkreis spätestens bei 120 km/h Schluss – normalerweise liegt das Tempolimit dort immerhin 10 km/h höher.

Strikte Promillegrenzen

Was für die Übertretung der speziellen Tempolimits durch Fahranfänger gelten kann, gilt beinahe noch mehr in puncto Promillegrenzen. Wird man als Führerscheinneuling im Ausland mit zu viel Alkohol im Blut erwischt, kann es brenzlig werden – und das geht schneller als Viele denken: Neben Ländern wie Ungarn, die ohnehin eine allgemeine Obergrenze von 0,0 Promille definiert haben, sehen zahlreiche Staaten für junge Fahrer besonders strikte Promillegrenzen vor.

In Slowenien etwa gilt für Fahranfänger bis zum Alter von 21 Jahren oder innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis ebenfalls eine Grenze von 0,0 Promille. Kroatien weitet diese Regelung sogar bis zum Alter von 24 Jahren aus. Auch in Italien sollten Verkehrsteilnehmer innerhalb der ersten drei Jahre schon nach einem Glas Bier oder Wein das Auto stehen lassen.

Empfindliche Strafen bei Missachtung

Bei einer Übertretung der Tempolimits drohen teils deutlich höhere Strafen als in Deutschland. Vor allem für Fahranfänger, die "Mitschwimmen" und ihr Tempo den übrigen – oftmals auch schon zu schnellen – Verkehrsteilnehmer anpassen, kommen da schnell nicht unerhebliche Übertretungen und folglich schmerzende Beträge zusammen.

Noch teurer kann es bei Alkoholvergehen werden. Bewegt ein Fahranfänger beispielsweise innerhalb der ersten zwei Jahre ein Fahrzeug in Österreich und hat dabei mindestens mit 0,1 Promille im Blut, kann das im Einzelfall zu einem Bußgeld von bis zu 2.180 Euro führen. In den Niederlanden droht einem Fahranfänger bei Übertretung der Grenze von 0,2 Promille mindestens ein Bußgeld von 300 Euro, Dänemark hingegen stellt auch gerne Mal einen Betrag in Höhe des jeweiligen Nettomonatslohns in Rechnung.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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