Auch dieses Jahr mussten sich die deutschen Gerichte wieder mit vielen Klagen und Urteilen rund ums Autofahren beschäftigen. Dabei sind 2014 wieder ein paar neue Entscheidungen gefallen, die Autofahrer künftig auf jeden Fall kennen sollten.
2014 gab es einige skurrile, aber auch einige grundlegenden Gerichtsurteile für Autofahrer, die bis dahin noch nicht bekannt waren. Ob eine vermeintliche Fahrerflucht, Telefonieren am Steuer, Reklamationen oder Geschwindigkeitsübertretungen - deutsche Gerichte hatten auch in diesem Jahr wieder alle Hände voll zu tun und fällten das ein oder andere Grundsatzurteil. "Bild" hat die wichtigsten Urteile des Jahres zusammengefasst. Demnach sind die folgenden Urteile 2014 für Autofahrer besonders interessant.
Urteile rund ums Telefonieren
Das OLG Köln hat in diesem Jahr klargestellt, dass das reine Weiterreichen eines Handys oder eines Smartphones durch den Fahrer an den Beifahrer kein unerlaubtes Handeln ist. Eine Autofahrerin hatte zuvor einen 40-Euro-Bußgeldbescheid erhalten, da sie unerlaubt das Telefon während der Fahrt "benutzt" hatte.
Ähnlich verhält es sich mit einem Urteil des OLG Hamm. Ein Mann hatte während einer Rotphase mit dem Handy telefoniert, während der Motor seines Fahrzeugs durch eine Start-Stopp-Automatik abgeschaltet war. Das daraufhin folgende 40-Euro-Bußgeld muss der Mann allerdings nicht zahlen, da das Handyverbot am Steuer nur bei laufendem Motor gelte.
Unfallflucht und Alkoholsünder
Wer alkoholisiert am Steuer sitzt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Nicht umsonst sind die Strafen bezüglich Alkohol am Steuer empfindlich. Das OLG Karlsruhe entschied in diesem Jahr aber auch, dass Kfz-Versicherer bei Unfällen mit weniger als 1,1 Promille die Versicherungsleistung um bis zu 75 Prozent kürzen dürfen. Grundsätzlich können Versicherer ab einem Wert von 1,1 Promille sogar die kompletten Schadensleistungen einstellen.
Der Bundesgerichtshof hat in diesem Jahr festgestellt, dass es sich um keine Unfallflucht handelt, wenn ein Unfallverursacher oder -beteiligter den Unfallort verlässt, wenn er eigene schwere Verletzungen behandeln lässt. Allerdings müsse sich derjenige zeitnah bei der Polizei melden.
Keine Ausrede bei Tempoverstößen
Das Amtsgericht Lüdinghausen entschied in diesem Jahr, dass ein eingeschalteter Tempomat, der sich nach einem Überholvorgang nicht wieder auf das Ursprungs-Tempo zurückstellt, nicht als Ausrede für eine dauerhafte Tempoüberschreitung gelten könne.
Das gleiche Gericht entschied in diesem Jahr außerdem, dass "starker Stuhldrang" ebenfalls keine Rechtfertigung für eine Tempoüberschreitung sei. In diesem Fall sei keine Notsituation gegeben. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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