Über Jahre hinweg haben sich in Deutschland zahlreiche Irrtümer im Straßenverkehr etabliert. Wir räumen mit den größten Missverständnissen auf.

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Die Fahrschule ist schon Jahre oder gar Jahrzehnte her - doch als Autofahrer lernt man nie aus. Das liegt vor allem an etlichen Vorurteilen und Mythen rund um den Straßenverkehr, die sich im Laufe der Zeit herausgebildet haben und sich auch heute noch hartnäckig halten. Ein Überblick über die größten Irrtümer.

Der Auffahrende ist immer schuld?

Zu den größten Irrtümern im Straßenverkehr zählt sicherlich die Annahme, dass ein Autofahrer immer schuld ist, wenn er einem anderen auffährt. Es kommt allerdings auf das Verhalten des Vorausfahrenden an. Wenn dieses nicht regelkonform war, trifft den Vorausfahrenden zumindest eine Teilschuld. Wenn der vorausfahrende Autofahrer den Auffahrunfall provoziert hat, beispielsweise durch eine vorsätzliche scharfe Bremsung, ist er sogar alleinverantwortlich. In beiden Fällen muss der Auffahrende allerdings ein Fehlverhalten des Unfallgegners nachweisen können.

Kaputter Automat befreit nicht von Parkplatzgebühr

Die Freude eines Autofahrers über einen kaputten Parkautomaten ist naturgemäß groß. Doch ein defekter Automat allein berechtigt nicht zum kostenlosen oder uneingeschränkten Parken. Wenn kein funktionierendes Gerät in der Nähe ist, muss man zwar kein Ticket lösen. Allerdings ist es verpflichtend, die Parkscheibe zu benutzen. Und: Auch die ursprüngliche Höchstparkdauer bleibt bestehen.

Nur einen Zettel zu hinterlassen, gilt als Fahrerflucht

Wer einen kleineren Unfall baut, etwa beim Einparken, muss mindestens eine Stunde auf den Besitzer des anderen Pkw warten. Erscheint dieser nicht, ist die Polizei zu alarmieren. Es reicht nicht, nur einen Zettel mit persönlichen Angaben zu hinterlassen. Das gilt als Fahrerflucht.

Spielraum im eingeschränkten Halteverbot

Was viele Autofahrer nicht wissen: Unter Umständen darf man im eingeschränkten Halteverbot im Straßenverkehr länger als drei Minuten stehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man das Auto be- oder entlädt.

Seitenstreifen nur für Autopannen vorgesehen

Das Halten auf dem Seitenstreifen ist hingegen problematischer. Der Streifen ist lediglich für Autopannen vorgesehen, also für Fahrzeuge, die aufgrund eines technischen Defekts nicht weiterfahren können. Wer am Straßenrand ein kleines Geschäft verrichten möchte oder Hunger hat, darf hier keine Pausen machen.

Autobahn-Einsatz der Lichthupe zwingend Nötigung?

Weiterhin herrschen Unklarheiten über die Verwendung der Lichthupe im Straßenverkehr. Speziell auf der Autobahn wird das Lichtsignal oft als Nötigung abgetan. Doch auch das ist pauschal nicht richtig. Ein Autofahrer darf auf der linken Spur die Lichthupe in angemessenem Rahmen einsetzen, um zu veranlassen, dass das vorausfahrende Auto auf die rechte Spur ausweicht.

Betrunken mit dem Fahrrad fahren

Zum Abschluss eine Falschannahme über das Fahrradfahren: Weit verbreitet ist die Meinung, dass man alkoholisiert auf dem Zweirad unterwegs sein darf, ohne eine Strafe befürchten zu müssen - sofern man keinen Unfall baut. Die Promillegrenze ist mit einem Wert von 1,6 hier zwar wesentlich höher angesetzt als beim Autofahren. Ein Freifahrtsschein für den Alkoholkonsum ist das dennoch nicht. Wer mehr als 1,6 Promille im Blut hat und auf dem Fahrrad erwischt wird, verliert seinen Autoführerschein.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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