Sollen Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren oder nicht? In kaum einer anderen Frage rund um den Schulweg gehen die Meinungen so weit auseinander. Einige Schulen versuchen sogar, Eltern zu verbieten, dass sie ihre Kinder alleine mit dem Zweirad losschicken. Zunächst sei eine Fahrradprüfung erforderlich, die in der Schule häufig für Viertklässler durchgeführt wird.

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Ob mit Bus, Zug, Auto, Tretroller, Fahrrad oder zu Fuß – Eltern dürfen die Entscheidung tatsächlich alleine fällen, wie ihr Kind zur Schule kommt. Sie tragen aber auch die Verantwortung. Die Schulverwaltung kann höchstens verbieten, dass Fahrrad und Tretroller auf dem Gelände abgestellt werden.

Mit dem Fahrrad zur Schule? Erst ab 8 Jahren

Trotz der Entscheidungsfreiheit sollten Sie genau überlegen, ob Sie Ihren jungen ABC-Schützen von Beginn an mit dem Fahrrad zur Schule schicken. Denn Fahrrad fahren zu können, heißt nicht, dass Ihr Sprössling auch sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Wenn Ihr Kind eine Fahrradtour mit der Familie mitmachen kann, ist das immer noch etwas anderes, als sich alleine mit dem teils hektischen Berufsverkehr auseinandersetzen zu müssen. Es lässt sich auch nicht ableiten, dass ein sicherer Fußgänger auch als Radfahrer im Straßenverkehr eine gute Figur macht

Experten empfehlen, dass Kinder erst ab acht Jahren alleine mit dem Fahrrad unterwegs sind. Laut Verkehrspädagogen und -psychologen seien die physischen und psychischen Anforderungen des Straßenverkehrs vorher zu groß. Jüngere Kinder können Gefahren – unabhängig von ihrem Können auf dem Fahrrad – noch nicht richtig wahrnehmen und auch nicht korrekt darauf reagieren. Zudem fällt es ihnen schwer, unterschiedliche Fahrbahneigenschaften, wie etwa laubbedeckter Asphalt, richtig einzuordnen.

Gemeinsam mit Schülern üben

Vor dem Start ins Schulleben als Radfahrer sollten Sie für Ihre Kinder den besten Weg vom heimischen Grundstück zum Schulgebäude und zurück ausfindig machen: Der kürzeste Schulweg muss nicht immer der sicherste sein. Studieren Sie den besten Weg ein, auch wenn Ihr Kind die Strecke als Fußgänger schon kennt. Nehmen Sie gegebenenfalls einen Umweg in Kauf. Ihr Kind darf außerdem erst mit vollendetem achten Lebensjahr die Straße oder den Radweg nutzen. Vorher muss es sich vorsichtig auf dem Gehweg bewegen. Kann Ihr Kind einhändig eine Kurven fahren, richtig bremsen und bleibt es auch beim Umschauen in der Spur? Die Unfallkasse NRW empfiehlt ein Schulwegtraining, welches meist in der Grundschule angeboten wird.

Kommt es dennoch zu einem Zusammenstoß, übernimmt laut der Unfallkasse NRW die gesetzliche Unfallversicherung die anfallenden Kosten für eine Behandlung. "Um eine schnelle Wiedereingliederung zu ermöglichen, werden bei langwierigen Rehabilitationen zur Aufarbeitung des versäumten Schulstoffes auch die Kosten für Förderunterricht von der Unfallkasse getragen", so die Fachleute.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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