Viele Autofahrer nervt nichts so sehr wie Langsamfahrer, die gemächlich auf der linken oder mittleren Spur der Autobahn dahinrollen, während die rechte Spur frei ist. Dabei gebietet die Straßenverkehrsordnung, rechts zu fahren – meistens jedenfalls. Doch im Alltag ist gegen notorische "Schleicher" kein Kraut gewachsen.
Jeder kennt die Autofahrer, die mit konstanter Geschwindigkeit auf der mittleren oder gar linken Spur der Autobahn fahren, obwohl sie sich leicht rechts einordnen könnten. Das zwingt zahlreiche Fahrer zu unnötigen Brems- und Überholmanövern und verursacht eine unnötige Verlangsamung des Verkehrs. Zulässig ist dieses Verhalten gewöhnlich nicht, denn auf zwei- und auch auf dreispurigen Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot: "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholen, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit", heißt es in § 2, Absatz 2 der StVO (Straßenverkehrsordnung).
Rechtsfahrgebot gilt nicht bei dichtem Verkehr
Eine bedeutsame Ausnahme vom Rechtsfahrgebot gibt es allerdings: Autos dürfen durchgängig in der Mitte fahren, wenn "hin und wieder" ein Fahrzeug auf der rechten Spur fährt, wie es in § 7, Absatz 3c der StVO heißt. Sinn der Regelung ist es, unnötig häufige Spurwechsel zu vermeiden. Doch was heißt "hin und wieder"? Das ist gerichtlich geklärt. Fahren Lastwagen in dichter Folge von weniger als 20 Sekunden auf der rechten Spur, dürfen Pkw-Fahrer auf dem Mittelstreifen bleiben. Bei größeren Abständen gilt das Rechtsfahrgebot.
Rechts vorbeifahren nur in Ausnahmen erlaubt
Was passiert, wenn schnellere Autofahrer die Geduld verlieren und rechts an Schleichern vorbeifahren? Es droht Nr. 17 aus dem Bußgeldkatalog: "Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt" kostet 100 Euro und bringt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Bei dieser Buße muss es nicht bleiben. Sagt der Überholte aus, er wollte gerade nach rechts fahren, und es wäre beinahe ein Unfall passiert, könnte aus dem leichtsinnigen Manöver vor Gericht nach § 315c, Absatz 2b Strafgesetzbuch ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten werden. Dann drohen ein Fahrverbot von über einem Jahr, zwei Monatsgehälter Geldbuße und drei Punkte in Flensburg. Erlaubt ist das Vorbeifahren rechts außerorts nur bei Kolonnenverkehr, d.h. wenn sich Fahrzeugschlangen gebildet haben.
Geldbuße für Schleicher wird selten verhängt
Haben denn Schleicher wenigstens auch eine Geldbuße zu erwarten? Durchaus: Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot kann 80 Euro Bußgeld kosten und einen Punkt einbringen. Allerdings verfolgt die Polizei diese Regelwidrigkeit nicht gezielt, sondern konzentriert sich auf Drängler und Temposünder. Natürlich können Sie zur Lichthupe greifen, wenn ein Schleicher Sie unverhältnismäßig ausbremst – aber Vorsicht, dies kann den Tatbestand der Nötigung erfüllen, besonders in Verbindung mit dichtem Auffahren. Und eine Garantie, dass es hilft, haben Sie ohnehin nicht.
So ist es letztlich der beste Weg, sich in die Kolonne auf der linken Spur einzureihen und es einfach hinzunehmen, dass sich manche Fahrer nicht sinnvoll verhalten. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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