Anfang Juli hat der Bundesrat die von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CDU) angestoßene Punktereform beschlossen. Zum 1. Mai 2014 tritt daher die Neuregelung des bisherigen Punktesystems in Kraft.
Viele Änderungen mit dem neuen Punktesystem
Statt bislang maximal 18 Punkte können Autofahrer künftig nur noch acht Punkte in der Verkehrssünderdatei sammeln, bis ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Allerdings werden Verstöße im Straßenverkehr ab Inkrafttreten der Punktereform auch anders geahndet. Je nach Schwere soll es künftig nicht mehr bis zu sieben, sondern nur noch einen bis drei Punkte in Flensburg geben. Zudem werden zahlreiche Bußgelder erhöht. Was sich im Detail für Sie ändert, erfahren Sie im Folgenden.
Punktereform: Neuregelung des Punktesystems
Bislang werden ein bis vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen, wenn Sie Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begehen. Ab Mai des kommenden Jahres erhalten Sie für dasselbe Vergehen einen Punkt beziehungsweise zwei, sollte es sich um eine grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot oder eine Straftat handeln. Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis bringen bislang fünf bis sieben Punkte mit sich, ab Mai 2014 kommen dafür drei Punkte auf Ihr Punktekonto in Flensburg. Besitzen Sie vor Umsetzung der Punktereform bereits Punkte im Verkehrszentralregister, werden diese entweder umgerechnet und in das neue System übertragen oder gelöscht. Dies ist der Fall, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der nach dem neuen System keine Eintragung mehr nach sich ziehen würde. Wer sich über seinen aktuellen Punktestand informieren möchte, kann eine kostenlose Auskunft aus der Verkehrssünderkartei beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verlangen.
Änderungen bei Maßnahmen und Bußgeldern
Maßnahmen drohen wie bisher in drei Stufen, allerdings bei einem anderen Punktestand: Bei vier bis fünf Punkten erhalten Sie eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten werden Sie verwarnt und ab acht Punkten wird Ihnen der Führerschein entzogen. Darüber hinaus erhöhen sich die Bußgelder für zahlreiche Verstöße im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsordnung. Insbesondere sicherheitsrelevante Vergehen werden teurer, in der Regel beträgt die Erhöhung 20 Euro. So müssen Sie beispielsweise für einen Handyverstoß, eine Verletzung der Winterreifenpflicht oder eine Missachtung der Kindersicherungspflicht künftig 60 statt 40 Euro zahlen. Das Fahren ohne Zulassung, Vorfahrtsverstöße oder eine Missachtung von Ladesicherungspflichten kosten ab Mai 2014 jeweils 70 statt 50 Euro.
Neue Tilgungsfristen und Möglichkeit des Punkterabatts
Tilgungsfristen können sich mit Inkrafttreten der Punktereform nicht mehr verlängern, sie bleiben starr. Demnach werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Jahr nach 2,5 Jahren, solche mit zwei Punkten nach fünf Jahren gelöscht. Straftaten bleiben zehn Jahre im Verkehrszentralregister eingetragen. Die Möglichkeit eines Punkterabatts wird es weiterhin geben. So können Sie durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren oder einer verkehrspsychologischen Beratung einen Punkt abbauen - jedoch nur einmal in fünf Jahren und nur, wenn bislang höchstens fünf Punkte eingetragen waren. Für die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar müssen Sie rund 400 Euro einplanen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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