München (dpa/tmn) - Biegen Autofahrer parallel ab, müssen sie in der Regel ihre Fahrspur halten. Wechseln sie auf die andere Spur, müssen sie das mit entsprechender Sorgfalt tun.
Der am weitesten rechts eingeordnete Fahrer hat keinen Vorrang. Im Einzelfall ist es sogar möglich, dass er alleine für Unfallfolgen haften muss. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor, auf das der ADAC hinweist (Az.: 10 U 3025/17).
In diesem Verfahren ging es um zwei Autofahrer vor einer Ampel. Der eine wartete bei Rot auf der rechten Fahrspur, die Pfeile als reine Rechtsabbiegerspur auswiesen. Die andere Spur war sowohl für Geradeausfahrer als auch Rechtsabbieger frei. Bei Grün bog der rechte Autofahrer ab, wechselte aber auf die linke der beiden Spuren. Dort stieß er mit dem Auto neben sich zusammen, das ebenfalls rechts abgebogen war. Er hätte die freie Wahl der Spur gehabt, argumentierte der Fahrer ganz rechts. Der andere war der Ansicht, es sei das Gebot des Spurhaltens gegeben.
Letzteres sah das Gericht genauso. Ziel des parallelen Abbiegens sei, mehr Platz im Verkehrsraum zu schaffen. Es bestehe grundsätzlich kein Vorrang des am weitesten rechts eingeordneten Fahrzeugs, weil ansonsten die dazu ausgewiesene zweite Abbiegespur nur erschwert zum Abbiegen verwendet werden könnte. Autofahrer müssen die Spur daher mit der gleichen Sorgfalt wie sonst wechseln. Dagegen hatte der Beklagte verstoßen und bekam so die Alleinhaftung für den Unfall. Dem linken Rechtsabbieger sei kein Verstoß nachzuweisen, da er seine Fahrbahn nicht verlassen hatte. © dpa
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