Ein Navi mit Blitzerwarner ist wohl der Traum eines jeden Autofahrers mit Hang zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Erlaubt ist ein solches Gerät mit Radarwarner allerdings nicht. Benutzer riskieren Punkte in Flensburg und ein saftiges Bußgeld.

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So ziemlich jeder Autofahrer kennt wohl den Ärger, wenn man wegen einer zu hohen Geschwindigkeit geblitzt wird. Seit Jahrzehnten weisen verschiedene Radiosendungen auf die Blitzer am Straßenrand hin, doch es gibt noch eine zweite Möglichkeit, den Radarfallen zu entgehen: Inzwischen ist die Technik von Navigationssystemen so ausgereift, dass man Blitzerdatenbanken auf das Navi aufspielen kann - oder ab Werk ein Navi mit Blitzerwarner erwirbt. Legal ist beides nicht.

Navi mit Blitzerwarner ist illegal

Bereits seit 2002 gilz ein Navi mit Blitzerwarner als illegal. Bezüglich solcher Geräte heißt es in der Straßenverkehrsordnung, dass es den Autofahrern verboten ist, "ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

Auch ein Navi mit Blitzerwarner ist den genannten Geräten zuzuordnen. Umso verwirrender ist es, dass Hersteller Navis heute mit Radarwarnern ausliefern und ihre Produkte sogar offensiv mit der Blitzerwarnerfunktion bewerben. Falls Sie ein solches Navigationssystem haben, ist die Warnerfunktion nur vor Antritt der Autofahrt legal. Daher sollten Sie die Funktion ganz abschalten, sobald Sie das Auto starten. Denn die bloße Möglichkeit des Zugriffs auf eine Blitzerwarnerfunktion, also wenn sie prinzipiell betriebsbereit ist, ist verboten.

Gesetzliches Schlupfloch

Wenn sie ein Navi mit Blitzerwarner während des Autofahrens verwenden, drohen vier Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro. Allerdings gibt es eine gesetzliche Grauzone in Bezug auf ein Navi mit Blitzerwarner.

Ihr Mitfahrer darf ein solches Gerät auch während der Fahrt nutzen: "Die Straßenverkehrsordnung verbietet nur dem Fahrer, ein Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen", so der ADAC. "Folglich kann ein Beifahrer nicht bestraft werden, wenn er sein eigenes Navigationsgerät mit aktiviertem Blitzerwarner oder ein Smartphone mit entsprechender App im Auto anbringt." Jedoch darf der Beifahrer den Fahrer wiederum nicht explizit auf eine Radarfalle hinweisen, sondern nur versteckte Andeutungen machen.

Um wirklich sicher zu sein, nicht gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen, sollten sie generell auf ein Navi mit Blitzerwarner verzichten - ob nun als Fahrer der Beifahrer. Der beste Schutz ist letztendlich immer noch, sich einfach an die Tempolimits zu halten - dann riskieren Sie außerdem nicht Ihre und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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