Hildesheim - Wer einen elektrischen Tretroller nur mit Muskelkraft bewegt, kann selbst nach Drogeneinnahme straffrei ausgehen. So hat zumindest das Landgericht Hildesheim entschieden (Az.: 13 Ns 40 Js 25077/21). Auf das Urteil weist der ADAC hin.

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In dem verhandelten Fall war ein Mann mit einem E-Scooter auf einer Straße unterwegs. Er benutzte dabei aber nicht den Motor, sondern bewegte sich wie auf einem herkömmlichen Tretroller mit Muskelkraft vorwärts.

Bei einer Verkehrskontrolle stellte sich heraus: Der Roller war weder versichert, noch besaß der Mann einen für dieses leistungsstarke Modell erforderlichen Führerschein. Anstelle dessen hatte er aber Marihuana konsumiert.

Die erste Instanz verhängte eine Haftstrafe

Ein Gericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von sechs Monaten wegen Drogenkonsums und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Beklagte ging in Berufung. Der Motor wäre defekt gewesen.

Mit Erfolg. Das Landgericht Hildesheim sprach den Mann frei. Das Gericht war der Auffassung, dass die Fahrt auf dem defekten Roller mit bloßer Muskelkraft weder strafbar noch ordnungswidrig war. So spielte es auch keine Rolle, dass weder eine Versicherung noch eine Fahrerlaubnis vorhanden war.

Auch der Drogenkonsum blieb folgenlos, da der Mann keine Ausfallerscheinungen gezeigt hatte. Offenbar war er fahrtüchtig.

Defekter Roller ist kein Kraftfahrzeug

Nach Auffassung des Gerichts sei der defekte Roller nicht als Kraftfahrzeug einzustufen, sondern als nicht versicherungspflichtiger Tretroller, von dem auch keine typische Gefahr eines E-Tretrollers ausgehe. Damit habe man dem Mann auch nicht das Führen eines Kfz unter Drogen vorwerfen können.   © dpa

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