In den letzten Jahren haben Autohersteller immer wieder mit Rückrufen von sich Reden gemacht. Eine absolute Sicherheit gibt es auch bei einem Neuwagen nicht, ein Rückruf vom Hersteller kann jeden Autofahrer treffen. Umso besser, wenn Sie auf einen solchen Fall vorbereitet sind.
Allein aufgrund defekter Airbags des japanischen Zulieferers Takata müssen derzeit weltweit rund 34 Millionen Fahrzeuge zurück in die Werkstätten. Davon betroffen sind auch Hersteller wie BMW, Toyota oder Nissan. Entdecken Autohersteller Mängel bei einem ihrer Produkte, reagieren die Konzerne in der Regel umgehend mit einem Rückruf. Der Besitzer wird dann aufgefordert mit dem betroffenen Modell eine Werkstatt aufzusuchen, um den Fehlerteufel auszumerzen. Dank des "Produktsicherheitsgesetzes" sind Unternehmen aber dazu verpflichtet, die Besitzer der fehlerhaften Fahrzeuge zu kontaktieren. Das geschieht entweder über den Hersteller selbst oder über das Kraftfahrtbundesamt.
Die Kosten werden übernommen
Rein rechtlich gesehen sind die Autohersteller nicht verpflichtet, anfallende Kosten für die Reparaturen zu übernehmen – in der Praxis sieht das allerdings anders aus. Die Sachmängelhaftung besagt, dass die Autobauer nur bei bis zu zwei Jahre alten Neuwagen kostenlose Nachbesserungen übernehmen müssen. Ältere Modelle wären davon nicht betroffen. Damit die betroffenen Fahrzeuge jedoch auch tatsächlich in die Werkstatt gebracht werden und das Image der Firma unter dem Rückruf nicht leidet, werden die Reparaturkosten üblicherweise dann aber doch vom Hersteller übernommen. Oftmals handelt es sich dabei um Reparaturen, die in relativ kurzer Zeit erledigt sind. Ein Anspruch auf einen Ersatzwagen besteht während der Reparaturphase in der Regel allerdings nicht.
Wie wird der Kontakt hergestellt?
Die Unternehmen haben zwei verschiedene Optionen, an die Adressen der Fahrzeughalter zu gelangen. Der eine Weg führt über das Kraftfahrbundesamt, das die Kontaktdaten bei einem Rückruf weiterreichen kann. In der Folge schreibt die Behörde selbst, oder der Hersteller die Autobesitzer schriftlich an. Die andere Möglichkeit besteht darin, die Adressen anhand der eigenen Aufzeichnung und in Kooperation mit den Händlern zu ermitteln – die Ersterwerber werden damit erreicht. Post kommt also entweder vom Autobauer, vom Autohändler oder von der Behörde.
Ein Rückruf minimiert das Unfallrisiko
Auf die leichte Schulter sollte ein Rückruf jedenfalls nicht genommen werden, das empfiehlt auch der ADAC. Halter sollten der Aufforderung, das eigene Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, auch dann nachkommen, wenn die Rückrufbeschreibung verharmlosend formuliert wurde. Hinter jedem Defekt steht auch ein erhöhtes Unfallrisiko oder ein auf lange Sicht beträchtlicher finanzieller Schaden. Wer einem Rückruf nicht nachkommt, hat in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt auch keine Möglichkeit mehr beim Hersteller Schadensersatzansprüche geltend zu machen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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