Für die meisten Autofahrer, die ihre Kfz-Versicherung kündigen möchten, gilt der 30. November als wichtige Kündigungsfrist. Wer den Zeitpunkt verpasst, kann womöglich noch über das Sonderkündigungsrecht zum Erfolg kommen. Doch auch hier gelten Fristen.
Unter diversen Voraussetzungen können Autofahrer über ein Sonderkündigungsrecht außerhalb der gewöhnlichen Kündigungsfrist aus ihrer Police aussteigen. Dies ist oftmals der Fall, wenn die Versicherung die Beiträge anhebt, ohne gleichzeitig den Leistungsumfang zu erhöhen.
Versteckte Kündigungsgründe
Sie können ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll, das Vertragsverhältnis beenden. Mit Erhalt der Benachrichtigung haben Sie dafür einen Monat Zeit. Achtung: Viele Unternehmen versenden keine separaten Schreiben, sondern informieren innerhalb der gewöhnlichen Jahresbeitragsrechnung, die zum Ende des Jahres versendet wird. Ein genauer Blick lohnt sich also. Sie können auch kündigen, wenn die Erhöhung lediglich auf einen Wechsel der Regional- oder Typklasse zurückzuführen ist.
Eine Beitragsanhebung ist allerdings nicht immer auf Anhieb zu erkennen, sondern kann durch einen gleichzeitigen Aufstieg in der Schadenfreiheitsklasse kaschiert werden. Die versteckte Erhöhung kann unter anderem durch die Vergleichsbeiträge auf der Rückseite entdeckt werden.
Kfz-Versicherung kündigen – ohne Frist
Wer seine Kfz-Versicherung kündigen möchte, darf dies auch in weiteren Fällen über das Sonderkündigungsrecht tun. Bei einem Schadensfall liegt die Frist beispielsweise bei vier Wochen. Die Zeit läuft, sobald der Fall bearbeitet wurde und quasi zu den Akten gelegt werden kann.
Losgelöst von Fristen sind Autofahrer, wenn sie ihr Fahrzeug gewechselt haben. Wer sein versichertes Auto abmeldet und ein neues anmeldet, kann tauschen. Wird dagegen ein angemeldetes Auto verkauft, geht die Police automatisch auf den Fahrzeugkäufer über, dieser hat ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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