Wer es eilig hat, drückt auf der Autobahn gerne aufs Tempo. Dabei wird oft übersehen, dass auch das dichte Auffahren auf den Vordermann eine Gefahr darstellt – und richtig teuer werden kann. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Fahrverbot.
Die Polizei misst auf Autobahnen nicht nur Tempoverstöße, sondern ahndet regelmäßig auch zu dichtes Auffahren mit Videoaufzeichnungen. Abstandsvergehen rangieren auf der Liste der Verstöße gegen den Bußgeldkatalog mittlerweile weit oben. Diese Ordnungswidrigkeit kostet bis zu 400 Euro Geldbuße, kann das Punktekonto in Flensburg um zwei erhöhen und auch ein Führerscheinentzug von drei Monaten ist möglich.
Halber Tachoabstand
Doch wie weit dürfen Sie auffahren? Der ADAC empfiehlt folgende Faustformel für die eigene Abstandsmessung: Ist der Vordermann an einem Leitpfosten vorbeigefahren, zählen Sie zwei Sekunden. Hat das eigene Fahrzeug diesen Leitpfosten danach erreicht, ist der Abstand korrekt. Dieser Abstand ist in der Regel ausreichend, um bei einer plötzlichen Bremsung des Vordermanns, selbst rechtzeitig zum Stehen zu kommen. Die Rechtsprechung sagt, dass dafür mindestens der halbe Tachowert an Abstand nötig ist. Bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h entspricht das also mindestens 80 Meter.
Nicht immer ihre Schuld
Wer nur kurz den vorgeschriebenen Abstand zum Vordermann nicht einhält, wird dagegen in der Regel nicht belangt. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn sich ein anderes Auto zwischen Sie und Ihren Vordermann setzt oder ein Fahrzeug unerwartet abbremst. Allerdings sollte der Abstand anschließend wieder auf das nötige Ausmaß vergrößert werden.
Lichthupe vermeiden
Richtig kritisch wird es, wenn eine hohe Gefährdungslage vorliegt. Oft gesehen bei Rasern, die auf der linken Spur der Autobahn in hohem Tempo bis auf wenige Meter auf den Vordermann auffahren und diesen per Lichthupe zum Spurwechsel drängen. Das kann dann sogar als Nötigung – eine Straftat – aufgefasst werden, wenn die Drängelei länger als drei Sekunden dauert.
Nicht jede Lichthupe ist jedoch gleich eine Nötigung: Wer beim Überholen auf der Autobahn langsamere Fahrer schon von Weitem per Lichthupe auf sich aufmerksam macht, ohne zu drängeln, darf das auch gemäß der Straßenverkehrsordnung tun. Was Sie allerdings nicht dürfen: Raser ausbremsen. Das gilt als Selbstjustiz und kann strafrechtlich geahndet werden. Außerdem steigt durch solche Aktionen das Unfallrisiko. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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