Autofahren während des Karnevals hat schon so manchen zum Narren werden lassen. Restalkohol und unhandliche Kostüme stellen Autofahrer in der fünften Jahreszeit schließlich immer wieder auf die Probe.
Karneval ist für viele die bunteste Zeit des Jahres und deshalb wird auch in diesen Tagen wieder reichlich gefeiert. Doch wo Party gemacht wird, da fließt auch Alkohol und die Kostüme nehmen schnell derart ungeahnte Ausmaße an, dass es auch diesbezüglich zu Problemen beim Autofahren kommen kann. Wer das Auto trotzdem nicht stehen lassen kann, muss mit empfindlichen Folgen rechnen. Besonders beim Alkohol hört der Spaß schnell auf.
Erhöhtes Risiko beim Karneval: Alkohol am Steuer
Wie bei jeder Sause geht auch in der Faschings- und Karnevalsaison die größte Gefahr vom Alkohol aus. Dabei sollten Autofahrer nie vergessen, wie tückisch der berüchtigte Restalkohol ist. Wer am Vorabend zu tief ins Glas geschaut hat, ist am nächsten Morgen nicht zwangsläufig wieder fahrtauglich. Wer mit 0,3 Promille im Blut bereits fahrauffällig wird, dem können neben einem Bußgeld im schlimmsten Fall bereits ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg drohen. Ganz gewiss ist das ab 0,5 Promille. Dann hagelt es mindestens einen Monat Führerscheinentzug, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens 500 Euro Strafe.
Wer zu den ewig Unverbesserlichen gehört und sich verantwortungslos und rücksichtslos mit mehr als 1,1 Promille hinters Steuer klemmt, gilt als absolut fahruntüchtig. Bei einer Polizeikontrolle werden mindestens sechs Monate Fahrverbot, drei Punkte in Flensburg und eine hohe Geldstrafe verhängt. Außerdem wird die MPU-Teilnahme zur Pflichtveranstaltung. Für Fahranfänger gilt in der Probezeit im Übrigen die Null-Promille-Grenze. Und auch wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte besser die Finger vom Alkohol lassen. Wer mit einem Promille-Wert von 0,3 und mehr einen Unfall verursacht, muss ebenfalls mit einer Strafe rechnen. Ab 1,6 Promille kommt sogar auf Radfahrer, die nicht einmal einen Führerschein besitzen, ein Verfahren zu.
Autofahren mit Kostüm
Die gute Nachricht ist: Man darf sich mit einem Kostüm ans Steuer setzen. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit von der Kostümierung nicht eingeschränkt werden dürfen. Das gilt für Masken, Schuhwerk, Perrücken und alles, was die Unfallgefahr erhöhen könnte. Auf eine Komplettmaske sollte man ohnehin verzichten, da spätestens in einer Polizeikontrolle ein Bußgeld kaum vermeidbar wird. Gleiches gilt übrigens auch hier für Radfahrer.
Versicherungsschutz riskieren
Wer es während des Karnevals sowohl beim Alkohol als auch beim Kostüm nicht so genau nimmt, der riskiert nicht nur die bereits angesprochenen Strafen, sondern auch seinen Versicherungsschutz. Bei einem Unfall können die Kfz-Versicherungen im schlimmsten Fall Regress fordern und das kann bis zu 5.000 Euro teuer werden. Auch als Beifahrer sollte man aufpassen. Wer sich wissentlich zu einem Betrunkenen ins Auto setzt, muss bei einem Unfall damit rechnen, dass seine Schadensersatzansprüche gekürzt werden. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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