Die Bundesregierung setzt einen neuen Hebel an, um elektrifizierte Autos attraktiver zu machen. Einem Medienbericht zufolge ist die Halbierung der Steuer auf privat genutzte Dienstwagen geplant. Die Steuervergünstigung könnte 1,8 Milliarden Euro in drei Jahren betragen.

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Offenbar hat die Bundesregierung eine neue Vergünstigung für Elektroautos beschlossen. Sie betrifft die Versteuerung von Dienstwagen, die Arbeitnehmern zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen.

Derzeit sind solche Autos jeden Monat mit einem Prozent des Listenpreises zu versteuern. Demnächst soll die Steuer für vollelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride nur noch ein halbes Prozent pro Monat betragen.

Niedrigere Steuer könnte ab 2019 in Kraft treten

Laut einem Spiegel-Bericht rechnet die Bundesregierung durch diese Regelung mit Mindereinnahmen von 1,8 Milliarden Euro für die Jahre 2019 bis 2021.

Offen sei noch, ob die Steuervergünstigung für diesen Zeitraum befristet ist. Vor dem Inkrafttreten muss der Bundesrat der Steuersenkung noch zustimmen, weil die Bundesländer die Hälfte der Mindereinnahmen tragen würden.

Belebung des Gebrauchtmarktes erwartet

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erhofft sich von dieser Regelung eine weitere Verbreitung von Elektroautos: "Damit kann sich auch ein reger Gebrauchtwagenmarkt etablieren. E-Fahrzeuge werden dadurch preiswerter und für eine breite Kundengruppe interessanter", so der Minister gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Bei Dienstwagen gelten E-Autos bisher durch die höheren Anschaffungskosten als unattraktiv. Die Regierungsparteien hatten deswegen eine niedrigere Besteuerung elektrischer Dienstwagen in den Koalitionsvertrag aufgenommen.

Außer dem hohen Preis gelten die niedrige Reichweite und eine unzureichende Ladeinfrastruktur als hauptsächliche Hindernisse für mehr E-Autos als Dienstwagen.

Industrie erwartet Aufschwung für Elektromobilität

Der Verband der Autoindustrie sieht in der Steuervergünstigung für Dienstwagen einen "guten Beitrag" zur Verbreitung der Elektromobilität. Die neue Regelung werde gerade ab 2019 und 2020 relevant, weil dann viele neue Modelle auf den Markt kämen.

Auch der BDEW als Verband der Energiewirtschaft bewertet die Steuererleichterung für elektrische Dienstwagen positiv. Genauso notwendig wäre jedoch eine niedrigere Steuer- und Abgabenlast auf Strom. Das würde Strom als Treibstoff konkurrenzfähiger gegenüber Benzin und Diesel machen.

Nicht froh über diese Regelung ist hingegen der ökologische Verkehrsclub VCD. Er bemängelte, dass Fahrer umweltfreundlicher Fahrzeuge wie Fahrrädern nicht von der Regelung profitieren würden. "ÖPNV-Fahrgäste, die umweltfreundlich unterwegs sind, die Fahrzeuge selbst jedoch nicht besitzen, gehören ohnehin nicht zu den Dienstwagenprivilegierten."  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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