Wenn die HU-Plakette abgelaufen ist, muss es noch nicht zu spät für einen Termin beim TÜV sein. Wer den Bogen aber zu sehr überspannt und die Hauptuntersuchung zu lange hinauszögern, dem drohen empfindliche Strafen.
Wer guckt schon ständig in die Papiere oder auf sein Nummernschild? Die nächste TÜV-Prüfung beziehungsweise die Hauptuntersuchung wird in der Regel alle zwei Jahre fällig und ist schnell vergessen. Auf die leichte Schulter zu nehmen ist das allerdings nicht, denn Fahrzeughalter, die sich nicht an die gesetzlichen Fristen halten und ohne gültige HU-Plakette unterwegs sind, drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg und Regressansprüche durch die Kfz-Versicherung.
TÜV-Frist von zwei Monaten
Immer wieder bemerken Autofahrer erst zu spät, dass die HU-Plakette ihres Autos schon abgelaufen ist und der nächste TÜV-Termin längst fällig geworden wäre. Wurde die reguläre Frist jedoch nur um ein paar Tage oder Wochen überzogen, drohen in der Regel jedoch noch keine größeren Probleme. Der Gesetzgeber und die Prüfer zeigen sich hier von der großzügigen Seite und räumen eine Übergangsfrist von zwei Monaten ein. Erst wenn diese überzogen wurden, drohen Strafen und weitere Konsequenzen.
Dennoch sollte die TÜV-Frist nicht ausgereizt werden, da die Hauptuntersuchung ein grundlegender Bestandteil zur Feststellung der Verkehrstauglichkeit eines Autos ist. Wer unnötig lange mit der Prüfung wartet, riskiert nicht nur seine eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer, sondern auch mögliche Defekte und Schäden, die ins Geld gehen können.
Bußgelder und Punkte drohen
Ist der TÜV bereits abgelaufen, erlischt jedoch nicht automatisch die Betriebserlaubnis des Wagens. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass keine Gefährdung vom Fahrzeug ausgeht. Wer ohne gültige HU-Plakette von der Polizei angehalten wird, erhält zunächst eine Aufforderung das Auto innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei der Zulassungsstelle vorzufahren und überprüfen zu lassen. Kommt man dieser Anordnung nicht nach, droht jedoch die Stilllegung des Wagens.
Mit einem Bußgeld müssen Autofahrer, die ohne gültigen TÜV unterwegs sind, aber in jedem Fall rechnen. Wer die Frist um zwei bis vier Monate überzieht, wird mit 15 Euro zur Kasse gebeten. Ab vier Monaten wird ein Bußgeld von 25 Euro verhängt. Deutlich konsequenter greifen Behörden und Polizei jedoch durch, wenn der TÜV länger als acht Monate abgelaufen ist. Dann wird nicht nur eine Geldstrafe von 60 Euro verhängt, sondern es kommt auch noch ein Punkt in Flensburg hinzu.
Außerdem werden die Kosten für die Hauptuntersuchung ab zwei Monaten nach Ablauf der eigentlich Frist teurer. Der TÜV ist dann dazu verpflichtet eine Ergänzungsuntersuchung beziehungsweise erweiterte HU durchzuführen und diese kostet rund 20 Prozent mehr als die Standard-HU. Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung Abgesehen von den zusätzlichen Kosten bis hin zur drohenden Stilllegung des Fahrzeugs, hat ein abgelaufener TÜV aber auch noch Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung. Der Versicherungsschutz erlischt zwar nicht, wenn keine aktuelle HU-Plakette am Auto klebt, jedoch kann die Versicherung im Schadensfall Regressansprüchen gegenüber dem Halter anmelden. In schlimmsten Fall muss dieser dann einen erheblichen Anteil der entstandenen Kosten selbst tragen beziehungsweise an die Versicherung zurückzahlen. Probleme kann es auch dadurch geben, wenn aufgrund der nicht eingehaltenen TÜV-Frist sicherheitsrelevante Schäden am Fahrzeug auf fahrlässige Weise nicht beachtet wurden. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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