Höhere Gewalt besteht immer dann, wenn ein Schaden durch Ereignisse verursacht wird, die man weder vorhersehen noch abwenden kann. Schwierig ist daran, dass die Nachweispflicht beim Autobesitzer liegt: Er muss der Kfz-Versicherung beweisen können, dass die Entstehung des Schadens auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

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Wer eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung abschließt, versucht die Kosten dafür natürlich so niedrig wie möglich zu halten. Trotzdem sollte man beim Abschluss der Kfz-Versicherung nicht zu großzügig mit dem Selbstbeteiligungsanteil umgehen, denn dieser wird bei jeder Zahlung der Versicherung bei Schäden wegen höherer Gewalt abgezogen. Die Haftpflichtversicherung ist bei Schadensfällen durch höhere Gewalt nur für gleichzeitig beschädigtes fremdes Eigentum zuständig, nicht für Schäden am eigenen Wagen.

Höhere Gewalt: Das übernimmt die Teilkaskoversicherung

Bei einem Sturm können herabfallende Äste oder Dachziegel sowie durch die Luft gewirbelte andere Gegenstände schwere Schäden am Auto anrichten. Dabei handelt es sich eindeutig um höhere Gewalt – jedenfalls, wenn mindestens Windstärke 8 herrschte. Diese muss zur Unfallzeit an einer nahe gelegenen Wetterstation gemessen worden sein. Wird diese Windstärke nachgewiesen, zahlt die Kfz-Versicherung auch, wenn eine Böe das Auto von der Straße drückt. Fällt ein Baum direkt vor dem Fahrer auf die Straße, gilt der Schutz dieser Versicherung ebenfalls.

Hagelschäden werden von der Teilkaskoversicherung getragen, ebenso Beschädigungen am Auto durch eine Überflutung. Das gilt zumindest, wenn der Wasserschaden an einem Ort auftritt, an dem im Normalfall nicht damit zu rechnen ist. Auch Schäden durch Erdrutsche oder Lawinen können in einer guten Teilkaskoversicherung mit abgesichert werden, ebenso wie Glasbruch durch Steinschlag.

Dafür ist die Vollkaskoversicherung zuständig

Kommt es indirekt durch höhere Gewalt zu einem Unfall, ist also der Fahrer selbst mitschuldig, übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden. Das kann etwa passieren, wenn der Fahrer von einem Blitz oder einem umstürzenden Baum erschreckt wird und das Steuer verreißt, woraufhin ein Unfall geschieht: Die höhere Gewalt ist dann nur der Auslöser für die Aktion des Fahrers, die direkt den Unfall herbeiführt. Wer durch einen Sturm, der die Windstärke 8 nicht erreicht, einen Unfall verursacht und eine Vollkaskoversicherung hat, ist auf der sicheren Seite: Er bekommt den Schaden abzüglich der Selbstbeteiligung ersetzt. Wer einen nicht selbst verschuldeten Unfall bei seiner Kfz-Versicherung meldet, muss sich keine Gedanken über eine mögliche Rückstufung machen: Diese wird nur bei selbst verschuldeten Unfällen vorgenommen.

Darauf sollten Autofahrer achten

Grundsätzlich müssen Autofahrer alles dafür tun, um ihren Wagen vor möglichen Beschädigungen zu schützen, sonst kann die Kfz-Versicherung eine Zahlung im Schadensfall auch ablehnen. Wer beispielsweise sein Auto in einem Gebiet abstellt, für das eine Hochwasserwarnung ausgegeben wurde, muss möglicherweise die entstehenden Schäden selbst übernehmen. Gleiches gilt, wenn zum Beispiel sehr starker Regen herrscht: Wer absichtlich auf einer überfluteten Straße fährt, verliert dadurch seinen Versicherungsschutz. Und auch Schäden durch Unfälle, die bei Aquaplaning passieren, sind nur unter Umständen versichert: Der Fahrer muss auf jeden Fall einen genügend großen Sicherheitsabstand zu seinem Vordermann einhalten. Außerdem sollte er sich nicht mit abgefahrenen Reifenprofilen erwischen lassen, die das Unfallrisiko bei Nässe erhöhen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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