Geht es Temposündern jetzt richtig an den Kragen? Politiker fordern erneut härtere Strafen für Raser. Dabei geht es vor allem um die alltägliche Raserei auf deutschen Straßen. Kommen jetzt Gefängnisstrafen für zu schnelles Fahren auf schnurgeraden Autobahnen?
Wie der "Tagesspiegel" berichtet wollen die Grünen Rasern die Rote Karte zeigen. Immer wieder kommt es in Deutschland zu schweren Unfällen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Nach der Meinung Politiker sollte das Rasen auf öffentlichen Straßen deshalb deutlich härter bestraft werden, als es bislang der Fall war. Dabei will die Partei aber nicht nur gegen die Beteiligten von illegalen Straßenrennen vorgehen. In Gespräch mit dem "Tagesspiegel" erklärte die Grünen-Politikerin
Raser könnten bis zu fünf Jahre im Gefängnis landen
Mit dem Antrag der Partei, über den am 21. Juni im Bundestag beraten werden soll, wird vorgeschlagen, den Paragrafen 315c im Strafgesetzbuch zu ändern. Dort ist bereits jetzt festgeschrieben, dass die Gefährdung des Straßenverkehrs mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedacht werden kann. Allerdings hat der Gesetzestext bislang viele Einschränkungen. So begeht der Raser erst dann eine Straftat, wenn er "an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen" zu schnell fährt. In allen anderen Fällen wird lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Wenn es nach den Grünen geht, sollen diese Ausnahmen gestrichen werden. Damit wäre das Rasen an sich verkehrswidrig und damit eine Straftat. Wer dann etwa auf einer kerzengeraden, aber geschwindigkeitsbeschränkten Autobahn zu schnell unterwegs ist, müsste je nach Höhe der Überschreitung mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Allerdings erst dann, wenn das Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet würden. Künast sagte gegenüber dem "Tagesspiegel": "Gerade Städte wie Berlin würden durch unseren Vorschlag sicherer. Selbst am Ku’damm wird immer noch gerast.
Lebenslange Haft für Raser eines illegalen Straßenrennens
Damit dürfte die Politikerin das Urteil vom 27. Februar dieses Jahres im Blick haben. Zwei Raser wurden an diesem Datum zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt – ein Urteil, das in auch eine allgemein abschreckende Wirkung haben sollte. Künftig könnten aber allgemein härtere Urteile ausgesprochen werden, wenn die Fraktion ihre Vorschläge in die Tat umsetzen kann. Besonders wenn "leichtfertig der Tod eines anderen", so die Partei, in Kauf genommen wird, soll das Strafmaß mit angedrohten Haftstrafen über acht bis zehn Jahre besonders schwer ausfallen. Das Vergehen könnte dann ähnlich behandelt werden wie Totschlag.
Darüber hinaus sind auch der Einzug von Raser-Autos und Fahrverbote von bis zu zwölf Monaten für den Fahrer Teil des Vorstoßes der Grünen. Ob dieser in er kommende Woche im Bundestag tatsächlich beschlossen wird, bleibt abzuwarten. Mit dem bisherigen Umgang von Rasern ist die Partei unzufrieden. Auch die Ankündigung der Großen Koalition, Teilnehmer illegaler Straßenrennen mit bis zu zwei Jahren Haft zu bestrafen, auch wenn niemand verletzt werden sollte, sei "wachsweich", so Künast gegenüber dem "Tagesspiegel". Der Grund hierfür: Es ließe sich schlicht nicht so leicht beweisen, dass ein organisiertes Straßenrennen vorlag. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.