Mit dem Handy während der Fahrt zu telefonieren, ist verboten. Das düfte den meisten Fahrern wohl bekannt sein. Allerdings halten sich einige Irrtümer bei der weiteren Nutzung des vielseitigen Mobiltelefons. Eine Übersicht über das, was erlaubt ist und was nicht.

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Wer mit dem Handy in der Hand während des Fahrens telefoniert und erwischt wird, muss ein Bußgeld von 50 Euro zahlen. Es ist Autofahren nämlich nur erlaubt zu telefonieren, wenn das Auto steht und der Motor des Wagens ausgeschaltet ist. Der Seitenstreifen ist im Übrigen nicht der richtige Ort für die Handy-Nutzung. Dieser ist lediglich für Autopannen vorgesehen. Weiterhin darf der Fahrer auch keine dringenden Gespräche während der Fahrt führen - selbst wenn es um einen Todesfall oder andere Notfälle geht. Die Lösung: eine Freisprechanlage.

Lange Verbotsliste: SMS, E-Mail, Internet, Uhrfunktion

Während das Telefonie-Verbot eindeutig ist, haben sich im Laufe der Zeit verschiedene Irrtümer über weitere Nutzungsmöglichkeiten des Mobilgerätes etabliert. Erlaubt ist es ebenso wenig, hinter dem Steuer mit dem Handy in der Hand eine SMS zu schreiben oder zu lesen, eine E-Mail zu verfassen oder anzuschauen oder gar im Internet zu surfen, wenn Sie gerade im Stau stehen. Selbst der Blick auf die Uhr des Handys oder das Wegdrücken eines Anrufes ist untersagt, da man dadurch kurzeitig abgelenkt ist.

Die Liste der Verbote lässt sich je nach Funktionen des jeweiligen Handys fast beliebig erweitern. Genannt seien hier noch das Schießen von Fotos oder die Verwendung als Diktiergerät. Eine Nutzung ist auch hier nur rechtens, wenn der Wagen steht und der Motor aus ist. Oder aber Sie nutzen wie beim Telefonieren eine Freisprechanlage beziehungsweise eine Sprachsteuerung.

Handy als Navi und Blitzmelder

Erlaubt ist es hingegen, das Handy kurz aufzuheben, sofern das Mobiltelefon aus der Ablage gefallen ist. Voraussetzung: Das Gerät ist ausgeschaltet. Daneben gibt es ein paar weitere mitunter kuriose Ausnahmen. Etwa die, dass man das Handy als Wärmespender für ein entzündetes Ohr verwenden darf.

Wer ein Smartphone besitzt, darf darüber hinaus das Handy respektive Smartphone nur als Navi nutzen, wenn das Mobiltelefon in einer Halterung steckt. Auch das Bedienen ist dann zulässig. Im Falle eines Unfalls kann dem verantwortlichen Autofahrer allerdings grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

Schließlich ist auch die Nutzung des Handys während der Fahrt als Blitzerwarner untersagt. Sofern man sich über Radarfallen beispielsweise über eine App informieren möchte, muss der Fahrer das Auto ebenfalls anhalten und den Motor ausschalten.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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