Wenn ein Unwetter aufzieht, dann sind nicht selten auch Autofahrer von den Folgen unmittelbar betroffen. Denn Hagel, Sturm und Hochwasser können zu schweren Schäden am Fahrzeug führen. Im besten Fall kommt für den Schaden die Kfz-Versicherung auf.

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Die Autoscheibe hat einen Riss oder ist komplett zerschlagen, die Karosserie ist gesäumt von kleinen Beulen oder im Innenraum machen sich Wasserflecken breit. Unwetter-Schäden können für Autofahrer zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Zumindest dann, wenn man nicht richtig versichert ist. Klar ist: Liegt kein Fremdverschulden vor, gehen Fahrzeughalter, die lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen, komplett leer aus und bleiben auf den Kosten für die Reparatur sitzen. Andernfalls springt in den meisten Fällen die Teil- oder Vollkaskoversicherung ein, weiß der ADAC.

Hagelschäden am Auto

Fahrzeugschäden, die durch Hagelkörner verursacht wurden, werden in der Regel von der Teil- und Vollkaskoversicherung übernommen. Allerdings sollten Autofahrer den Vorfall unverzüglich ihrer Versicherung melden. Wichtig hierbei sind außerdem das genau Datum, der Ort und die genaue Uhrzeit, zu der der Schaden entstanden ist. Diese drei Dinge sollten unbedingt dokumentiert werden. Außerdem kann es hilfreich sein, das Fahrzeug und die Schäden aus mehreren Perspektiven zu fotografieren. Wurden Autoscheiben komplett zerschlagen, sollte diese außerdem provisorisch abgedeckt werden, um Folgeschäden zu verhindern.

Wurde der Schaden gemeldet, schickt die Versicherung in der Regel einen Gutachter vorbei, der die Schadenshöhe, den Reparaturweg oder den Wiederbeschaffungswert festlegt. Keinesfalls sollten Halter auf eigene Faust einen Gutachter verständigen, da die Kosten für diesen in den meisten Fällen dann selbst getragen werden müssen.

Sturmschäden am Auto

Wird ein Auto von einem umstürzenden Baum, herabfallenden Ästen oder Dachziegeln beschädigt, gelten ähnliche Voraussetzungen wie bei Hagelschäden. Auch hier sollte der Schadenzeitpunkt sowie der Ort genau festgehalten werden - im Zweifelsfall mit den genauen Angaben des Wetteramtes. Grundsätzlich muss zum Zeitpunkt des Schadens mindestens Windstärke 8 geherrscht haben, damit die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung eingreift.

Wurde das Auto durch lose und herumfliegende Gegenstände von der Straße beschädigt, zahlt in der Regel nur die Vollkaskoversicherung. Außerdem besteht in einigen Fällen die Frage der Sorgfaltspflicht. So kann es sein, dass bei Sturmschäden durch Bäume, Äste und Dachziegel auch ein Verschulden eines Dritten vorliegt. Zum Beispiel dann, wenn Bäume oder Äste morsch oder Dachziegel lose waren. In solchen Fällen muss die Schuldfrage genau geklärt werden.

Hochwasserschäden am Auto

Kommt es zu Wasserschäden am Auto durch plötzlich auftretenden Starkregen, Überschwemmungen oder eine vollgelaufene Tiefgarage, übernehmen für gewöhnlichen ebenfalls die Teil- und Vollkasko die Schäden. Anders sieht das allerdings aus, wenn jemand mit dem Auto auf einer überschwemmten Straße unterwegs ist und einen Schaden billigend in Kauf nimmt. Dann kann dem Versicherten womöglich eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, wodurch dieser auf den Kosten für eine eventuelle Reparatur sitzen bleibt.

Grundsätzlich ist es ratsam, Unwetter-Schäden unmittelbar der Kfz-Versicherung zu melden. Werden schwere Regenfälle oder Sturm angekündigt kann es im Vorfeld außerdem sinnvoll sein, das eigene Auto in eine Tiefgarage oder ein Parkhaus zu fahren, sofern keine eigene Garage oder ein überdachter Stellplatz vorhanden ist. Eine solche Vorsichtsmaßnahme kann viel Zeit und Ärger und am Ende nicht zuletzt auch Kosten sparen, falls die Kfz-Versicherung doch nicht zahlt.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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