Ob Hagel oder herabfallende Äste: Wenn das Wetter Kapriolen schlägt und ein Sturm als Ursache für Schäden am Auto ausgemacht werden kann, springt in vielen Fällen die Versicherung ein. Zuvor müssen Autofahrer aber korrekt handeln.

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Sturmschäden am eigenen Auto sind besonders ärgerlich. Wenn Hagel oder Äste unschöne Beulen und Kratzer hinterlassen, springt aber in den meisten Fällen die Versicherung ein. Einige Policen legen aber Wert darauf, dass beim Unwetter mindestens Windstärke 8 geherrscht haben muss. Zudem sollte die Schuldfrage eindeutig geklärt sein. Auch, wenn die Kfz-Teilkaskoversicherung in vielen Fällen einspringt, nicht jeder Schaden ist automatisch und im vollen Umfang abgedeckt. Die Vollkasko zeigt sich hier in einigen Fällen grundsätzlich etwas großzügiger.

Hagelschäden bei der Versicherung melden

Hagel kann an Autos einen nicht unerheblichen Schaden anrichten. Teilweise ist die durch die harten Eiskörner beschädigte Karosserieoberfläche derartig in Mitleidenschaft gezogen, dass die Folgekosten für eine Reparatur einem wirtschaftlichen Totalschaden entsprechen. Grundsätzlich sollten Halter bei einem Hagelschaden aber erst einmal nach einem bestimmten Ablauf handeln.

Zu allererst muss der Schaden der Versicherung gemeldet werden. Das kann direkt über den zuständigen Vertreter, die Service-Hotline oder online geschehen. Anschließend sollte das Auto von allen Seiten und im Detail fotografiert werden. So werden Schäden genau dokumentiert. Auch der Zeitpunkt des Unwetters und der Ort, an dem das Auto stand, als es zur Beschädigung kam, müssen notiert werden.

Kfz-Gutachter sorgt für Klarheit

Anschließend ist es die Regel, dass die Kfz-Versicherung einen Gutachter bestellt, der sich noch einmal die vom Hagel verursachten Schäden anschaut und ein Gutachten erstellt. Hierfür sollte das Fahrzeug vorher unbedingt gereinigt werden, damit auch wirklich alle Schäden zu sehen sind und aufgenommen werden können. Mit dem Gutachten können Halter dann in die Werkstatt fahren und ihr Fahrzeug reparieren lassen.

Wer zahlt Hagelschäden am Auto?

Grundsätzlich decken die meisten Kfz-Teilkaskoversicherungen Schäden, die nach Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmungen entstanden sind, ab. Bei einer Selbstbeteiligung wird diese entsprechend abgezogen. Wie viel die Versicherung zahlt, hängt aber wiederum auch vom Gutachten des Sachverständigen ab. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor – also übersteigen die Reparaturkosten den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs – bezahlt die Versicherung in der Regel die Differenz zwischen dem Restwert des Autos und dem Wiederbeschaffungswert.

Schäden durch herabfallende Äste

Ähnlich verhält es sich auch bei Schäden, die durch herabfallende oder herumfliegende Äste, umgestürzte Bäume, heruntergefallene Dachziegel oder umgekippte Verkehrszeichen entstanden sind. Über die tatsächliche Summe entscheidet aber auch hier die Höhe der Selbstbeteiligung. In einigen Fällen kann es auch sein, dass eine andere Person ihrer Versicherungspflicht nachkommen muss. Davon ist dann auszugehen, wenn beispielsweise Wohngebäude- und Grundstücksbesitzer oder Städte und Gemeinden ihrer Vorsorgepflicht nachweislich nicht nachgekommen sind. Konkret betrifft das morsche Bäume, marode Dachstühle oder unzureichend gesicherte Verkehrsschilder.

Haftungsausschlüsse beachten

Nicht abgedeckt sind dagegen in den meisten Fällen die sogenannten unmittelbaren Unwetterschäden. Dazu zählen beispielsweise Schäden am Fahrzeug, die durch einen bereits auf der Straße liegenden Ast verursacht wurden. Zu Problemen bei der Erstattung kann es auch kommen, wenn dem Halter eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann: etwa dann, wenn der Wagen in einem besonders gefährdeten Gebiet (auch bei Hochwasser) abgestellt wurde.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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