Zu Anlässen wie Militärparaden ist der Gleichschritt gerne gesehen. Doch auf Brücken ist er verboten. Der Grund liegt in der Sicherheit.
In Deutschland gibt es einige Gesetze und Rechtsverordnungen, die auf den ersten Blick kurios erscheinen. Dazu gehört Paragraph 7 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dieser verbietet den Gleichschritt auf Brücken für geschlossene Verbände. Denn dort könnte er ungewünschte Konsequenzen haben.
StVO verhindert Brückeneinsturz
Mit dieser Rechtsverordnung sollen sogenannte Resonanzkatastrophen verhindert werden. Durch das Marschieren im Gleichschritt kommt es zu erhöhten Schwingungsamplituden. Das Gehen über die Brücke bringt diese demnach verstärkt in Schwingung. Werden die Schwingungen zu hoch und übertreten die Belastungsgrenze des Bauwerks, kann es einstürzen – es kommt zu einer Resonanzkatastrophe.
Dieser Absatz der StVO möchte also den plötzlichen Einbruch der Brücke verhindern, weshalb es geschlossenen Verbänden den Gleichschritt untersagt. Wie in Absatz 3 erklärt wird, handelt es sich um einen solchen Verband, "wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist". Dazu könnten unter anderem Schul- oder Soldatengruppen zählen.
Wann ist die Gefahr besonders hoch?
Wann der Gleichschritt besonders gefährlich wird, erklärte der Redakteur und Wissenschaftsjournalist Michael Böddeker 2011 in einem "Deutschlandfunk"-Interview. Besonders stark können Fußgänger demnach eine Brücke zum Schwingen bringen, "wenn man in der Eigenfrequenz der Brücke marschiert".
Wie er anhand eines Experiments in Oberhausen erklärte, waren es dort "ungefähr 1,8 Hertz", was umgerechnet 1,8 Schritten pro Sekunde entspreche. Das sei gefährlich, da dies etwa dem Schritttempo eines Fußgängers entsprechen soll. Der Effekt sei für die Personen laut dem Versuchsleiter Michael Kasperski folgender: "Der Fußgänger wird merken, dass die Brücke quasi unter seinem Fuß sich hinwegbewegt und er quasi in die Luft reintritt. Und das führt dazu, dass man das Gefühl hat, die Balance zu verlieren." Deshalb würden sich Personen dabei wie betrunken fühlen.
Verwendete Quellen
- Gesetze im Internet: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Deutschlandfunk: Im Gleichschritt über die Brücke
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