Mit dem 1. November tritt auf Österreichs Straßen wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht in Kraft. Was bedeutet das für Autofahrer?
Heute tritt auf Österreichs Straßen wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht in Kraft, sie gilt bis 15. April 2025.
Bei Pkw, Klein-Lkw und sogenannten Mopedautos müssen bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis an allen Rädern wintertaugliche Reifen montiert sein. Falsche Bereifung könne im Fall eines Unfalls nicht nur Geldstrafen bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen, sondern auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen haben, warnt der ÖAMTC.
Auf Kennzeichnung bei Reifen achten
Wintertaugliche Autoreifen sind mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet und speziell auf Schnee, Eis, Matsch und Kälte ausgelegt. Die Profiltiefe muss den ganzen Winter über mindestens vier Millimeter betragen, bei Diagonalreifen schreibt das Gesetz sogar mindestens fünf Millimeter vor.
Auch das Auto selbst sollte einem Winter-Check unterzogen werden - von den Batterien über den Frostschutz für die Scheibenwaschanlage bis zu Wischerblätter und Beleuchtung. (apa)
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