Obwohl die Spritpreise dieses Jahr nicht ganz auf dem Niveau von 2013 liegen, ist Tanken immer noch recht teuer. Fahrgemeinschaften sind daher vor allem für Berufspendler eine günstige Alternative zur täglichen Fahrt mit dem eigenen Auto.
Allein im Jahr 2011 haben laut "Bitkom" elf Millionen Menschen in Deutschland Fahrgemeinschaften gebildet. Gut zwei Drittel dieser Personen nutzte diese Art der Mobilität für den Weg zur Arbeit. Die Vorteile von Fahrgemeinschaften: Die Kosten der Autofahrt werden geteilt, die Umwelt wird entlastet und Geselligkeit gefördert. Doch es gibt einige Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie eine Fahrgemeinschaft bilden wollen.
Fahrgemeinschaften gelten als GbR
Fahrgemeinschaften gehen über den reinen Gefälligkeitsbereich hinaus. Schließen sich mehrere Personen zu einer Fahrgemeinschaft zusammen, gründen sie rein rechtlich gesehen eine sogenannte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Darin bestehen sowohl für Fahrer als auch Mitfahrer Rechte und Pflichten.
Wer haftet bei Verspätung?
Ist für den Fahrer absehbar, dass er einen verabredeten Termin nicht einhalten kann, muss er seine Mitfahrer zeitnah über seine Verspätung informieren. Handelt der Fahrer gleichgültig, weil er beispielsweise einen Tag "blaumachen" will, können die Mitfahrer sogar Schadensansprüche gegen ihn geltend machen. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass der Fahrer die Kosten für ein Taxi der Mitfahrer übernehmen muss.
Schriftliche Abmachungen sind sinnvoll
Um Missverständnisse oder rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, sollten alle Teilnehmer von Fahrgemeinschaften schriftliche Abmachungen treffen. Der ADAC bietet zum Beispiel ein Formular für die Haftungsbeschränkung des Fahrers beziehungsweise Halters auf seiner Internetseite an. Schließlich besteht auch bei Fahrgemeinschaften die Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden.
Wer zahlt bei Schäden?
Für Schäden der Insassen zahlt bei einem Unfall grundsätzlich die Haftpflichtversicherung. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Bei grob fahrlässig verursachten Unfällen haften Fahrer beziehungsweise Halter. Außerdem kann es bei sehr schweren Unfällen vorkommen, dass der Gesamtschaden die Deckungssumme der Versicherung übersteigt.
Wie hoch dürfen die Kosten sein?
Einer der Hauptgründe für die Bildung von Fahrgemeinschaften ist die Kosteneinsparung. Je mehr Personen im Auto mitfahren, desto günstiger wird es für den Einzelnen. Aber: Auch der Fahrer muss für seinen Anteil selbst aufkommen. Die Beträge, die er von den Mitfahrern kassiert, dürfen nicht kostendeckend sein und schon gar nicht darf er damit einen Gewinn erzielen. In diesem Fall müsste er ein Gewerbe anmelden, wofür er wiederum einen Personenbeförderungsschein vorweisen müsste.
Zur Ermittlung des Preises für jeden einzelnen Passagier sollten Betriebskosten, Werkstattkosten, Wertverlust und Fixkosten (Versicherung, Steuer) errechnet und daraus eine Kilometerpauschale ermittelt werden. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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